Was passiert ist
Ein US-Bundesberufungsgericht hat die Abschiebungspolitik der Regierung von Donald Trump in sogenannte Drittstaaten für rechtswidrig erklärt. Nach Einschätzung eines dreiköpfigen Richtergremiums verstößt die Praxis gegen den Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren. Die US-Regierung kann gegen die Entscheidung innerhalb von 90 Tagen vorgehen und dürfte diesen Schritt voraussichtlich einleiten.
Bei der umstrittenen Praxis werden Menschen aus den USA in Länder gebracht, zu denen sie teilweise keine persönlichen oder familiären Verbindungen haben. Nach den vorliegenden Angaben betrifft dies seit Trumps Rückkehr ins Amt im Jahr 2025 mehr als 25.000 Menschen.
Was wir wissen
Die US-Regierung hat mit insgesamt 35 Ländern Vereinbarungen geschlossen, die Abschiebungen von Migranten und Asylsuchenden in diese Staaten ermöglichen. Die betroffenen Länder sind damit nicht zwingend die Herkunftsländer der abgeschobenen Personen. Als Beispiel wird eine iranische Frau genannt, die nach einer Reise in Handschellen in einem ihr unbekannten afrikanischen Land ankam.
Das Gericht bewertete die Drittstaaten-Abschiebungen einstimmig als unvereinbar mit rechtsstaatlichen Verfahrensanforderungen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig, weil der Regierung eine Frist von 90 Tagen für einen möglichen Einspruch bleibt. Eine weitere Entscheidung über die Zukunft der Regelung steht damit aus.
In derselben internationalen Lageeinschätzung geht es außerdem um Warnungen europäischer Geheimdienstchefs vor möglichen russischen Aktivitäten gegen die Nato. Normunds Mežviets, Generaldirektor des lettischen Staatssicherheitsdienstes VDD, erklärte demnach, es gebe Anzeichen dafür, dass Moskau Vorbereitungen für entschlossenere Aktionen in Europa treffe.
Mežviets zufolge ist allerdings nicht geklärt, ob Russland konkrete und unmittelbar geplante Aktionen vorbereitet oder ob die beobachteten Aktivitäten Teil einer umfassenderen Strategie zur Destabilisierung und zur Verbreitung von Angst und Unsicherheit in westlichen Gesellschaften sind.
Was noch unklar ist
Offen ist zunächst, ob die US-Regierung gegen das Urteil des Berufungsgerichts vorgeht und wie die zuständigen Gerichte anschließend mit der Drittstaaten-Regelung verfahren. Ebenso ist nicht näher erläutert, welche 35 Länder die Vereinbarungen mit den USA getroffen haben und wie viele Menschen in die einzelnen Staaten gebracht wurden.
Die vorliegenden Informationen nennen außerdem keine vollständigen Angaben zu den rechtlichen Verfahren der jeweils Betroffenen. Unklar bleibt daher, in welchen Fällen individuelle Prüfungen stattfanden und welche weiteren gerichtlichen Schritte möglich sind.
Auch zu den von europäischen Sicherheitsbehörden befürchteten russischen Aktivitäten liegen keine konkreten Angaben zu möglichen Zielen, Zeitpunkten oder Maßnahmen vor. Die Warnung beschreibt Anzeichen und Unsicherheiten, bestätigt jedoch keine unmittelbar bevorstehende Operation.
Quelle
The Guardian World, Quellen-Handle: @guardian