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Fast 200.000 Asylklagen bleiben bei Verwaltungsgerichten offen

Zum 15. August waren bundesweit 196.315 Klagen gegen Asylentscheidungen unerledigt. Zugleich stieg die durchschnittliche Verfahrensdauer im ersten Halbjahr auf 15,3 Monate.

Fast 200.000 Asylklagen bleiben bei Verwaltungsgerichten offenSymbolbild
Foto: MarcusFriedrich · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 15. August waren bundesweit 196.315 Klagen gegen Asylentscheidungen bei Verwaltungsgerichten offen
  • 2024 dauerten Klagen gegen Asylerst- oder Folgeanträge im Schnitt 16,7 Monate
  • Von Januar bis November 2025 wurden 149.995 BAMF-Entscheidungen angefochten, die Klagequote lag bei 52 Prozent

Bei deutschen Verwaltungsgerichten waren zum 15. August bundesweit 196.315 Klagen gegen Asylentscheidungen offen. Mitte Januar hatte die Zahl bei 191.566 Verfahren gelegen.

Für das Vorjahr hatte die Bundesregierung 14,3 Monate ausgewiesen, wobei die Daten für Dezember damals noch nicht vorgelegen hätten.

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2024 dauerten Verfahren zu Klagen gegen Asylerstanträge oder Folgeanträge im Schnitt 16,7 Monate.

Zwischen den Bundesländern gab es deutliche Unterschiede. In Sachsen dauerte ein Verfahren im ersten Halbjahr 2026 durchschnittlich 20,4 Monate, in Niedersachsen 20 Monate. In Rheinland-Pfalz lag die Dauer bei 9,2 Monaten, in Bayern bei 10,7 Monaten. Während die Verfahrensdauer in Bayern in den vergangenen drei Jahren gesunken oder stabil geblieben sei, habe sie in Rheinland-Pfalz zugenommen. 2023 waren die Verfahren dort im Schnitt nach fünf Monaten abgeschlossen gewesen.

Als einen Grund für die längere Dauer nennt die Bundesregierung die steigende Zahl der Asylklagen. Zudem spiele eine Rolle, ob an einem Verwaltungsgericht besonders viele Klagen von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern eingingen, bei denen die Entscheidung über einen Schutz in Deutschland schwierig sei.

Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung wurden zwischen Januar und November 2025 insgesamt 149.995 Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angefochten. Die Klagequote lag bei 52,0 Prozent. 2024 waren 103.089 Entscheidungen beklagt worden, was einer Quote von 34,2 Prozent entsprach. Für 2023 wurden 80.245 Verfahren und eine Quote von 30,7 Prozent ausgewiesen, für 2022 67.267 Verfahren und 32,2 Prozent.

Besonders hoch war die Quote bei abgelehnten Asylbewerbern und Migranten, die bereits subsidiären Schutz erhalten hatten. Von 90.522 Ablehnungen wurde 2025 geklagt; die Quote lag damit bei rund 89,9 Prozent. 2024 hatte sie bei rund 88,4 Prozent gelegen. In den Jahren davor betrug die Klagequote gegen negative Asylbescheide 58,8 Prozent im Jahr 2023, 64,1 Prozent im Jahr 2022, 57,2 Prozent im Jahr 2021 und 73,3 Prozent im Jahr 2020.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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