Das Hamburger Landgericht ließ am Montag (12. Oktober) Tonaufnahmen einer Journalistin der Wochenzeitung „Zeit“ sicherstellen.
Die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt hatten zuvor die Geschäftsräume der „Zeit“ aufgesucht.
Am Montag ordnete die Große Strafkammer zudem die Durchsuchung der Wohnung der Journalistin an. Dazu kam es nicht, weil sie die verlangten Gegenstände freiwillig herausgab und von einer eingeräumten Abwendungsbefugnis Gebrauch machte. Die Aufnahmen wurden nach Angaben des Verlags versiegelt übergeben. Der Verlag widersprach der Beschlagnahmung, damit das Material bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung nicht ausgewertet werde.
Das Gericht erwarte von den Aufnahmen mögliche neue Erkenntnisse über Aussagen wichtiger Zeugen.
Ein Beschlagnahmeverbot greife nach ihrer Auffassung nicht. Das Gericht verwies dabei unter anderem auf den Vorwurf der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Identität der Gesprächspartner sei bereits offengelegt, sodass keine Enttarnung verdeckter Informanten drohe.
Am Dienstag (13. Oktober) wird der seit Juli 2025 laufende Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte fortgesetzt.
Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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