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Bund ermittelt wegen zu vieler Helikopterflüge bei Interlaken

Auf dem Heliport Gsteigwiler sollen 2025 deutlich mehr Helikopter gestartet und gelandet sein als bewilligt. Gegen den Flugplatzleiter läuft ein Verwaltungsstrafverfahren.

Bund ermittelt wegen zu vieler Helikopterflüge bei InterlakenSymbolbild
Foto: 10871402 · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Heliport Gsteigwiler sind jährlich höchstens 3000 Flugbewegungen erlaubt
  • Anwohnende zählten für 2025 rund 8100 Starts und Landungen und beschwerten sich über den Lärm
  • Gegen den Flugplatzleiter läuft wegen möglicher Überschreitungen ein Verwaltungsstrafverfahren

Auf dem Heliport Gsteigwiler im Berner Oberland sollen deutlich mehr Helikopter gestartet und gelandet sein als erlaubt. Gegen den bei Swiss Helicopter angestellten Flugplatzleiter läuft deshalb ein Verwaltungsstrafverfahren, berichtete SRF News Schweiz.

Für den Heliport sind jährlich höchstens 3000 Flugbewegungen bewilligt. Dabei zählen Starts und Landungen jeweils einzeln. Eine Interessengemeinschaft von Anwohnenden kommt für das Jahr 2025 auf rund 8100 Flugbewegungen.

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Die Anwohnenden hatten sich beim Bazl über den Lärm beschwert und sich daraufhin zusammengeschlossen. Während zweier Monate werteten sie Flugdaten des Onlineportals Flightradar aus. Der Sprecher der Interessengemeinschaft, Kurt Feuz, sagte, vor allem die Skydive-Flüge seien ein Problem. Dadurch entstehe eine permanente Belastung durch Helikopterlärm.

Das Bazl kontrolliere regelmäßig, ob die gemeldeten Zahlen die Kontingente einhielten, sagte Mediensprecher Antonella Laveglia. Eigene Daten erhebe das Bundesamt jedoch nicht und sei deshalb auf die Meldungen angewiesen.

Swiss Helicopter bedauert nach eigenen Angaben, dass die rapportierten Zahlen unter den tatsächlich durchgeführten Flugbewegungen gelegen hätten. Die von der Interessengemeinschaft genannte Zahl von rund 8000 Flugbewegungen könne Swiss Helicopter mangels eigener Aufzeichnungen nicht nachvollziehen. Sie erscheine dem Unternehmen aber deutlich zu hoch.

Die Interessengemeinschaft lehnt das ab. Das Bazl hält die Nutzung der Außenlandeplätze für legal.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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