Die geplante Reform der deutschen Geheimdienste stößt bei einer Anhörung im Bundestag auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Viele Sachverständige warnten davor, die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten aufzuweichen, berichtete DW Deutsch.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will das im Inland tätige Bundesamt für Verfassungsschutz und den im Ausland aktiven Bundesnachrichtendienst aufrüsten. Außerdem soll eine engere Zusammenarbeit mit der Polizei möglich werden. Grundlage dafür ist ein Gesetzentwurf, den Dobrindt im August vorgelegt hat.
Im Mittelpunkt der mehrstündigen Anhörung stand das sogenannte Trennungsgebot. Es sieht getrennte Zuständigkeiten für Polizei und Geheimdienste vor. Die Nachrichtendienste sammeln Informationen über mutmaßliche Verfassungsfeinde, Spione, Terroristen und Extremisten. Sie solle verhindern, dass Behörden zugleich über sämtliche Möglichkeiten zur Informationsgewinnung und über weitreichende Eingriffsbefugnisse verfügten, erklärte er. Löffelmann verwies zudem auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen Gesetze zum Bundesnachrichtendienst oder zum Verfassungsschutz als grundgesetzwidrig verworfen worden seien.
Auch Matthias Bäcker von der Universität Mainz lehnte eine Ausweitung der Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes ab. Er wandte sich unter anderem dagegen, dem Verfassungsschutz das Eindringen in Wohnungen zu erlauben. Die Reform sehe Befugnisse vor, die man auch der Polizei nicht einräumen würde, sagte Bäcker.
Die Voraussetzungen für Eingriffe seien klar festgelegt. Sie beträfen terroristische Bedrohungen sowie konkrete Fälle von Spionage und Sabotage. Deshalb sehe er in dem Gesetzentwurf keine verfassungsrechtlichen Probleme.
Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisierte besonders den geplanten Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Erfassung und Analyse von Daten. Sie befürchtet, dass nicht mehr ein Mensch einen Vorgang bewerte, sondern ein Analyseprogramm eigenständig Gefährdungsprognosen erstelle und an die Nachrichtendienste übermittle.
Kritik richtete sich außerdem gegen die geplante Neuordnung der Geheimdienstkontrolle. Der Datenschutzbeauftragte soll dabei kein Mitspracherecht mehr haben. Der frühere Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen befürchtete zudem eine Schwächung des Rechtsschutzes für Betroffene von Überwachungsmaßnahmen. Eine nachträgliche Information könne er nur in begrenzten Fällen für verzichtbar halten, etwa bei der Spionageabwehr. Normale Bürger müssten informiert werden und gegen Maßnahmen klagen können, sagte Maaßen.
Maaßen war bei der Anhörung der bekannteste und zugleich umstrittenste Sachverständige. Kritiker werfen ihm vor, nach seiner Abberufung als Präsident des Verfassungsschutzes zunehmend in das rechtsextreme Lager abgedriftet zu sein.
Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Polizei müssten im gemeinsamen Schutzauftrag geeignete Befugnisse erhalten, sagte er bei einem Verfassungsschutz-Symposium in Berlin. Dobrindt erklärte dort, die Fähigkeiten der Nachrichtendienste reichten für die aktuelle Bedrohungslage nicht mehr aus.
Der Minister will die deutschen Dienste nach eigenen Angaben auf eine Stufe mit europäischen und anderen internationalen Partnern bringen. Unterschiedliche Befugnisse für Inlands- und Auslandsgeheimdienst seien nicht mehr zeitgemäß. Als Gefahren nannte Dobrindt Cyberangriffe, Sabotage, Spionage und staatlich organisierten Terrorismus. Es gehe dabei nicht nur um Russland, sondern auch um andere Länder.
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