Der Bundesrat will Menschen mit geistiger Behinderung künftig die politischen Rechte auf Bundesebene ermöglichen. Das derzeit geltende Recht schliesse Personen aus, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stünden oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten würden, teilte der Bundesrat mit. Betroffen seien nach Angaben der Parlamentskommissionen rund 16'000 Menschen, berichtet SRF News.
Eine Behinderung oder ein Unterstützungsbedarf solle künftig kein Grund mehr für den Ausschluss vom politischen Leben sein. Damit sollten Benachteiligungen abgebaut und die Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung gestärkt werden.
Die geplante Regelung würde allen volljährigen Schweizerinnen und Schweizern die Teilnahme an Nationalratswahlen und eidgenössischen Abstimmungen ermöglichen. Sie könnten zudem Volksinitiativen und Referenden unterzeichnen. Die Ständeratswahlen seien davon nicht umfasst, weil sie auf kantonaler und nicht auf Bundesebene geregelt würden.
Mehrere Kantone erlauben Menschen mit geistiger Behinderung bereits die politische Mitwirkung. Zug, Appenzell Innerrhoden und Glarus hätten danach entsprechende Schritte beschlossen oder umgesetzt. Aargau, Basel-Landschaft und Bern hätten sich in Postulaten mit dem Thema befasst, in Schaffhausen gebe es einen Aktionsplan.
In Freiburg und Thurgau hätten entsprechende Motionen keine Mehrheiten in den Kantonsparlamenten gefunden. Die Waadtländer Stimmbevölkerung habe eine Vorlage zur Aufhebung des Stimmrechtsausschlusses im November 2025 abgelehnt. In Neuenburg und Waadt bestünden Verfahren zur Einzelfallprüfung, über die vom Stimmrecht ausgeschlossene Personen ihre politischen Rechte zurückerhalten könnten.
Die Vorlage stehe im Zusammenhang mit den Bestrebungen des Bundesrats, das Erwachsenenschutzrecht zu modernisieren. Januar 2027. Für die Änderung der Bundesverfassung sind zusätzlich zwei Gesetzesänderungen erforderlich. Über die Verfassungsänderung entscheiden Volk und Stände an der Urne.
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