Die Organisationen befürchten, dass der Europäische Rat Vorschläge beraten könnte, nach denen Schutzsuchende in bestimmten Situationen an den europäischen Grenzen zurückgewiesen werden dürften, berichtete die WELT.
Menschen könnten dann zurückgewiesen werden, bevor sie ihre Schutzgründe vorbringen dürften, heißt es in dem Appell. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Misereor, der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Solwodi, Ärzte ohne Grenzen und Pro Asyl.
Die Organisationen verweisen auf die Ereignisse in der spanischen Exklave Ceuta. Die Ankunft zehntausender Menschen innerhalb kurzer Zeit habe die örtlichen Behörden sowie die vorhandenen Aufnahme- und Versorgungskapazitäten vor große Herausforderungen gestellt. Zugleich sei die Situation für die Betroffenen hochriskant gewesen.
Die außergewöhnliche Situation und das entstandene Leid müssten ernst genommen werden, schreiben die Unterzeichner. Die EU solle darauf mit gegenseitiger Unterstützung und Solidarität ihrer Mitgliedstaaten reagieren.
Eine Aussetzung des Asylrechts gefährde dagegen konkret verfolgte Menschen und könne die Glaubwürdigkeit der EU schwächen. Die Unterzeichner bewerten eine mögliche Genehmigung als Bruch mit den europäischen Grundrechten. Wer das Recht in bestimmten Situationen aussetzen lasse, stärke jene, die seine Abschaffung forderten, und verschiebe die Grenze des politisch und rechtlich Möglichen. Dies wäre ein gefährlicher Präzedenzfall für die Grundrechte in der EU.
Bereits jetzt erlebten viele Schutzsuchende an Europas Grenzen Gewalt, heißt es weiter. Durch sogenannte Pushbacks werde ihnen das Recht auf Asyl verweigert. Die EU könnte nach Einschätzung der Organisationen kurz davorstehen, diese Menschenrechtsverletzung entgegen den Grundrechten zu legalisieren. In ihrem Brief fordern sie die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene klar für die Grundrechte und das Recht auf Asyl einzusetzen.
Die EU plant zugleich eine Verschärfung ihrer Migrationspolitik.
Außerhalb der EU sollen mehrere sogenannte „Return Hubs“ entstehen. Dort sollen ausreisepflichtige Migranten untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können.
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