Die Schweiz liefert weiterhin Ersatzteile und Munition nach Saudi-Arabien, obwohl das Land seit Jahren in den Krieg im Jemen verwickelt ist. In die Ukraine darf dagegen kein Kriegsmaterial geliefert werden.
Nach dem Kriegseintritt beschloss der Bundesrat, keine neuen Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien zu bewilligen. Das Verbot umfasst jedoch nicht die Lieferung von Ersatzteilen für bereits exportierte Waffensysteme.
Auf diese Ausnahme beruft sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auch bei der Munition. Sie gilt normalerweise nicht als Ersatzteil. Von den Exporten entfielen jedoch 38 Millionen Franken auf Munition. Das Seco erklärt, es handle sich um spezialisierte Munition, die ausschließlich beim Hersteller des jeweiligen Flugabwehrsystems bezogen werden könne.
Ohne diese Munition wäre das Flugabwehrsystem nach Darstellung des Seco unbrauchbar. Deshalb werde sie wie ein Ersatzteil behandelt und könne trotz des geltenden Exportverbots geliefert werden.
Die neutralitätsrechtliche Konfliktschwelle sei noch nicht erreicht. Das Land verletze die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend. Daran werde auch das revidierte Kriegsmaterialgesetz nichts ändern, über das im November abgestimmt werde.
SP-Nationalrat Fabian Molina, ebenfalls Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission, kritisierte dagegen, das neue Gesetz würde auch Lieferungen Schweizer Offensivwaffen wie Panzern und Handgranaten nach Saudi-Arabien ermöglichen. Zudem könnten Schweizer Waffen bei den Huthis oder in Israel landen. Die Praxis des Seco zeige nach Molinas Einschätzung, dass das geltende Gesetz bereits große Spielräume bei Exporten in ein Land zulasse, das die Menschenrechte systematisch verletze und in einen Krieg verwickelt sei.
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