Das Bundeswirtschaftsministerium will Industrie und Gewerbe von einer geplanten Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe ausnehmen. Die Vorgaben sollen nach einem Eckpunktepapier vor allem für private Haushalte mit Gas- oder Ölheizungen gelten, berichtete n-tv.
Gas- und Öllieferanten sollen demnach ab 2028 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe für private Haushalte einsetzen. Die Quote soll zunächst ein Prozent betragen, 2030 auf fünf Prozent steigen und 2035 bei 20 Prozent liegen. Für 2040 sind 50 Prozent vorgesehen. Danach soll der Anteil jährlich um zehn Prozentpunkte wachsen und bis 2045 100 Prozent erreichen.
Industrie, Gewerbe und der Verkehrssektor sollen ebenso wie die Strom- und Fernwärmeerzeugung von der Quotenpflicht ausgenommen werden. Unternehmen sollen Quotennachweise handeln und Verpflichtungen teilweise in Folgejahren erfüllen können.
Langfristig könnten in Deutschland 113 Terawattstunden Biomethan mobilisiert und weitere 27 Terawattstunden importiert werden. Außerdem könnten 2045 im Inland 70 Terawattstunden Bioöl produziert werden. Das Ministerium berufe sich dabei auf Gutachten.
Mitte September hatte die Bundesregierung erklärt, sie könne die künftige Verfügbarkeit und Preisentwicklung alternativer Brennstoffe zum Heizen nicht abschätzen.
Die Grüngasquote soll das Gebäudemodernisierungsgesetz ergänzen. Brennstoffe, die über die Grüngasquote bereitgestellt werden, sollen auf diese Anforderungen angerechnet werden können.
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