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Frankreich eröffnet Terrorverfahren nach Schüssen an Schule

Nach den Schüssen an einer Mittelschule bei Marseille ermitteln französische Anti-Terror-Staatsanwälte gegen einen 14-Jährigen. Der Jugendliche soll zwei Beschäftigte verletzt und die Tat seit Monaten vorbereitet haben.

Frankreich eröffnet Terrorverfahren nach Schüssen an SchuleSymbolbild
Foto: cottonbro studio · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Schüssen an einer Schule in Aubagne leiteten Anti-Terror-Ermittler ein Verfahren gegen einen 14-Jährigen ein
  • Der Jugendliche gestand die Schüsse und sagte, er habe sie monatelang geplant; als Motiv nannte er unbestätigte Mobbing-Rache
  • Der Direktor blieb mit nicht lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus; ein Mitarbeiter überwältigte den Jugendlichen

Französische Anti-Terror-Staatsanwälte haben nach den Schüssen an einer Schule in Aubagne bei Marseille ein gerichtliches Ermittlungsverfahren gegen einen 14-Jährigen eingeleitet. Sie beantragten Untersuchungshaft für den Jugendlichen, berichtete ABC News International.

Gegen den Verdächtigen werde wegen versuchten vorsätzlichen Mordes im Zusammenhang mit Terrorismus, terroristischer Vereinigung und Verstößen gegen Waffengesetze ermittelt. Drei Untersuchungsrichter in Paris sollen das Verfahren leiten.

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Der Jugendliche habe eingeräumt, am Montag in der Mittelschule Lakanal geschossen zu haben, teilte die nationale Anti-Terror-Staatsanwaltschaft mit. Er habe den Ermittlern gesagt, er habe die Tat seit mehreren Monaten geplant, aber keine Tötungsabsicht gehabt. Als Motiv habe er Rache für Mobbing durch Lehrer und Mitschüler genannt. Diese Darstellung sei bislang nicht bestätigt worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fanden Ermittler auf seinen digitalen Konten ein Profil, das äußerst gewalttätige Inhalte weiterverbreitet habe, insbesondere zu Schusswaffenangriffen an Schulen. Das Konto sei mit der sogenannten „True Crime Community“ verbunden gewesen. Innerhalb dieses Online-Netzwerks gebe es eine Subkultur, die Massenmörder verherrliche und zur Nachahmung ermutige. Der Jugendliche habe erklärt, von dieser Gemeinschaft beeinflusst worden zu sein, aber nicht in ihrem Namen gehandelt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstufung als Terrorismus mit der geplanten Tat, dem Einsatz einer Schusswaffe in einer Schule und wiederholten Schüssen auf Beschäftigte. Der Jugendliche sei mit einer in einem Gitarrenkoffer versteckten Schrotflinte in das Gebäude gelangt. Er habe auf den Direktor und eine Lehrkraft geschossen, sei anschließend nach oben gegangen und habe zunächst vor einer weiteren Lehrkraft in den Boden sowie danach in ein besetztes Klassenzimmer gefeuert.

Ein Mitarbeiter, der bei der Evakuierung von Schülern und Kollegen geholfen habe, habe den Jugendlichen beim Herunterkommen auf der Treppe überwältigt und entwaffnet. Der Direktor befindet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiterhin mit nicht lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus. Die verletzte Lehrkraft sei bereits entlassen worden.

Der Jugendliche war demnach zuvor nicht strafrechtlich aufgefallen. Eine erste psychologische Untersuchung habe keine psychische Störung festgestellt.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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