Ein offizieller Schutzbrief der Republik Österreich soll mögliche Fälle von Genitalverstümmelung verhindern. Das Dokument informiert über die österreichische Rechtslage, drohende rechtliche Konsequenzen und gesundheitliche Folgen, berichteten die Salzburger Nachrichten.
In Österreich seien rund 11.000 Mädchen und Frauen betroffen. Der Eingriff ist laut den Angaben verboten und kann mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden, auch wenn er im Ausland vorgenommen wird.
Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) erklärte, Genitalverstümmelung verletze die körperliche Unversehrtheit von Mädchen. Die politische Haltung und das Handeln müssten deshalb klar und konsequent sein. In dem Schutzbrief werde die österreichische Rechtslage dargelegt; zugleich werde Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung benannt.
Als Vorbilder hätten Deutschland und die Schweiz gedient. Der österreichische Schutzbrief erkläre in verständlicher und respektvoller Sprache das Verbot sowie die gesundheitlichen Folgen.
Das Dokument soll künftig in gesundheitlichen und pädagogischen Einrichtungen aufliegen. Auch Behörden sollten über die weiterhin systematisch stattfindende Genitalverstümmelung informiert sein, sagte Bauer.
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