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Gericht ordnet für Benko Hausarrest mit Fußfessel an

Der Signa-Gründer René Benko ist aus der Untersuchungshaft in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Er lebt nun in einer 60-Quadratmeter-Wohnung in Innsbruck.

Gericht ordnet für Benko Hausarrest mit Fußfessel anSymbolbild
Foto: Werner Pfennig · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • René Benko wurde aus der Untersuchungshaft in überwachten Hausarrest mit elektronischer Fußfessel überstellt
  • Die Wirtschaftsstaatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, über die das Oberlandesgericht Innsbruck entscheidet
  • Benko darf nur begrenzt ausgehen und keinen Kontakt zu bestimmten Personen aus dem Signa-Umfeld aufnehmen

Der Signa-Gründer René Benko ist aus der Untersuchungshaft in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Das entschied das Landesgericht Innsbruck bei einer 20-minütigen, nicht öffentlichen Haftprüfungsverhandlung, wie die Kleine Zeitung berichtete. Benko erhielt eine elektronische Fußfessel.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte gegen die Überstellung Beschwerde eingelegt. Darüber muss nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

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Zusätzlich zur vorläufig angeordneten Bewährungshilfe wurde ihm untersagt, mit konkret genannten Personen aus dem Umfeld der Signa-Gruppe oder der Ingbe Privatstiftung unmittelbar oder mittelbar Kontakt aufzunehmen.

Benko darf unter der Woche eine Stunde für sportliche Aktivitäten oder notwendige Erledigungen nach draußen. Am Wochenende stehen ihm nach Angaben seines Anwalts Wess drei Stunden Ausgang zu. Auch im Hausarrest wird er engmaschig kontrolliert.

Eine Untersuchungshaft mit elektronisch überwachtem Hausarrest ist in Österreich selten. Neben Benko trägt derzeit eine von insgesamt 1.863 Personen in Untersuchungshaft eine Fußfessel. Bei Benko werde weiterhin Tatbegehungsgefahr als Haftgrund angenommen.

Am 4. und 5. November muss sich Benko erneut am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Dadurch soll die Stiftung um rund fünf Millionen Euro geschädigt worden sein.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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