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WKStA untersucht mutmaßliche Millionenschäden bei früherer Meinl Bank

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Julius Meinl V., frühere Vorstandsmitglieder und weitere Verantwortliche der ehemaligen Meinl Bank. Es geht um einen mutmaßlichen Schaden von rund 150 Millionen Euro.

WKStA untersucht mutmaßliche Millionenschäden bei früherer Meinl BankSymbolbild
Foto: stevepb · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die WKStA ermittelt wegen Untreue, Veruntreuung und betrügerischer Krida gegen mehrere frühere Bankverantwortliche
  • Vermögenswerte von rund 150 Millionen Euro sollen vor der Insolvenz zweckentfremdet oder Gläubigern entzogen worden sein
  • Betroffen sein sollen unterpreisige Verkäufe, Kredite, Beratungshonorare und die Übernahme von Privatflugzeugkosten

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen gegen mehrere Personen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Meinl Bank bestätigt. Betroffen seien der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Julius Meinl V., mehrere ehemalige Vorstandsmitglieder und weitere Verantwortliche der Bank, wie die Salzburger Nachrichten berichten. Ermittelt werde wegen Untreue, Veruntreuung und betrügerischer Krida.

Die Ermittlungen beträfen Finanztransaktionen aus den Jahren vor der Insolvenz. Dabei sollen Vermögenswerte von rund 150 Millionen Euro zweckentfremdet, geschmälert oder veruntreut und teilweise dem Zugriff der Gläubiger entzogen worden sein.

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Dazu sollen unterpreisige Verkäufe wertvoller Unternehmensanteile, darunter des Kaffee-Geschäfts, sowie Kredite und Kontoüberziehungen für der Bank nahestehende ausländische Unternehmen gehört haben. Meinl soll zudem hohe Beratungshonorare ohne entsprechende Gegenleistung erhalten haben. Die Bank soll außerdem die Kosten für ein Privatflugzeug übernommen haben, ohne zu prüfen, ob die Flüge dienstlich oder privat gewesen seien.

Nach Angaben der WKStA soll er etwa Liegenschaften und Unternehmensanteile durch Schenkungen an Angehörige oder durch die Verschiebung in ihm nahestehende Gesellschaften beiseitegeschafft haben.

Die Beschlüsse seien umgesetzt und im Grundbuch eingetragen worden. Dabei soll es sich um die Villa in Wien-Döbling und ein Grundstück in der Steiermark handeln.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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