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Staatsanwaltschaft klagt Hässig wegen mutmasslicher Bankgeheimnisverletzung an

Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat Anklage gegen den Betreiber von «Inside Paradeplatz» erhoben. Hässig soll in Berichten über Pierin Vincenz das Bankgeheimnis verletzt haben.

Staatsanwaltschaft klagt Hässig wegen mutmasslicher Bankgeheimnisverletzung anSymbolbild
Foto: 12019 · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Lukas Hässig wegen mutmasslicher Verletzung des Bankgeheimnisses erhoben
  • Hässig soll 2016 aus einem internen Dokument der Bank Julius Bär geschützte Informationen über Pierin Vincenz veröffentlicht haben
  • Das Bundesgericht wies Hässigs Beschwerde ab und verpflichtete die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung

Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat Anklage gegen Lukas Hässig erhoben. Der Betreiber der Onlineplattform «Inside Paradeplatz» soll mit seiner Berichterstattung über den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz das Bankgeheimnis verletzt haben, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Eine Bestätigung der Staatsanwaltschaft liegt dem Medium bislang nicht vor.

Hintergrund sind mehrere Artikel aus dem Jahr 2016 über mutmassliche Verfehlungen von Vincenz. Hässig schreibt, laut Anklage habe er sich dabei auf ein internes Dokument der Bank Julius Bär gestützt und daraus bankgeheimnisgeschützte Informationen veröffentlicht.

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Damit habe er bewusst gegen das Gesetz verstossen, heisst es demnach in der Anklage. Welche Strafe die Staatsanwaltschaft beantragt, gehe daraus nicht hervor.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen Hässig im vergangenen Dezember eingestellt. Die Oberstaatsanwaltschaft hatte damals mitgeteilt, der journalistische Quellenschutz stehe im Fall Vincenz in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen. Es war bereits die dritte Einstellung des Verfahrens.

Beat Stocker, der im Raiffeisen-Verfahren mitangeklagt ist, akzeptierte die Einstellung jedoch nicht. Er sah durch Hässigs Berichterstattung seine Privatsphäre verletzt und verlangte beim Zürcher Obergericht eine Anklage gegen den Journalisten. Das Obergericht gab ihm im April recht. Hässig zog den Entscheid an das Bundesgericht weiter, das seine Beschwerde abwies und die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage aufforderte.

Grundlage des Verfahrens ist das verschärfte Schweizer Bankengesetz. Seit 2015 können Journalistinnen und Journalisten wegen Berichten über geleakte Bankdaten strafrechtlich verfolgt werden. Artikel 47 stellt die Weitergabe von Bankdaten unter Strafe; im Höchstfall drohen drei Jahre Gefängnis.

Vincenz und Stocker waren im April 2022 in erster Instanz zu drei Jahren und neun Monaten beziehungsweise vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Beide sowie die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Nach der Verhandlung vor dem Obergericht im August soll das Urteil am 11. Januar 2027 eröffnet werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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