Das Bundesamt für Polizei erfasste 2025 im nationalen Fahndungssystem Ripol 734 Personenfahndungsdaten in der Kategorie Verhinderung von Kindesentführungen, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Vier Jahre zuvor waren es 267 Einträge. Ein Gericht oder die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ordnet sie wegen einer erheblichen und akuten Gefahr an. Für die Fahndung können auch beteiligte Elternteile erfasst werden.
Am Flughafen Zürich zeigt sich, wie ein solcher Eintrag wirkt. Erscheint ein Eintrag aus der Kategorie, sieht sie, dass ein Gericht oder die Kesb eine Ausreisebeschränkung angeordnet hat, und kann die Ausreise des Kindes verhindern.
Merkblätter und Tagungen hätten das Thema bei den zuständigen Stellen vermehrt in den Vordergrund gerückt.
2021 waren es noch 102. Die Anträge aus der Schweiz ins Ausland stiegen dabei stärker als jene in die Gegenrichtung. Nach Einschätzung des Tages-Anzeigers deuten die Zahlen darauf hin, dass Behörden häufiger mit internationalen Kindesentführungsfällen befasst sind.
Seit März 2023 kann es zusätzlich im Schengen-Informationssystem erfasst werden.
Für betroffene Familien ist eine Ausreisebeschränkung einschneidend. Die Ausschreibung gilt zunächst ein Jahr und kann verlängert werden.
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