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Bundesamt erfasst 2025 fast dreimal so viele Kinder zur Entführungsprävention

Auch die Rückführungsanträge in internationalen Fällen haben zugenommen.

Bundesamt erfasst 2025 fast dreimal so viele Kinder zur EntführungspräventionSymbolbild
Foto: Martijn Stoof · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ripol erfasste 2025 bereits 734 Fahndungsdaten zur Verhinderung von Kindesentführungen, vier Jahre zuvor waren es 267
  • Gericht oder Kesb ordnen Einträge bei akuter Gefahr an, die Ausreisebeschränkung gilt zunächst ein Jahr und ist verlängerbar
  • Seit März 2023 können solche Fälle zusätzlich im Schengen-Informationssystem erfasst werden

Das Bundesamt für Polizei erfasste 2025 im nationalen Fahndungssystem Ripol 734 Personenfahndungsdaten in der Kategorie Verhinderung von Kindesentführungen, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Vier Jahre zuvor waren es 267 Einträge. Ein Gericht oder die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ordnet sie wegen einer erheblichen und akuten Gefahr an. Für die Fahndung können auch beteiligte Elternteile erfasst werden.

Am Flughafen Zürich zeigt sich, wie ein solcher Eintrag wirkt. Erscheint ein Eintrag aus der Kategorie, sieht sie, dass ein Gericht oder die Kesb eine Ausreisebeschränkung angeordnet hat, und kann die Ausreise des Kindes verhindern.

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Merkblätter und Tagungen hätten das Thema bei den zuständigen Stellen vermehrt in den Vordergrund gerückt.

2021 waren es noch 102. Die Anträge aus der Schweiz ins Ausland stiegen dabei stärker als jene in die Gegenrichtung. Nach Einschätzung des Tages-Anzeigers deuten die Zahlen darauf hin, dass Behörden häufiger mit internationalen Kindesentführungsfällen befasst sind.

Seit März 2023 kann es zusätzlich im Schengen-Informationssystem erfasst werden.

Für betroffene Familien ist eine Ausreisebeschränkung einschneidend. Die Ausschreibung gilt zunächst ein Jahr und kann verlängert werden.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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