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Graz: Innenministerium entlässt Polizeischülerin nach IS-Vorwürfen

Sie soll versucht haben, Kollegen für den Islamischen Staat zu gewinnen.

Graz: Innenministerium entlässt Polizeischülerin nach IS-VorwürfenSymbolbild
Foto: Michael Cohn · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Innenministerium hat eine Polizeischülerin in Graz aus der Polizeiausbildung entlassen, der Verdacht fundamental-islamistischer Grundhaltung besteht
  • Die Frau soll sich im Einsatztraining geweigert haben, gemeinsam mit männlichen Polizeischülern Übungen durchzuführen, und dies auch im Außendienst beibehalten wollen
  • Die Staatsanwaltschaft Graz fand bei einer Hausdurchsuchung bisher keine Hinweise, die den Tatverdacht erhärten, und es gilt die Unschuldsvermutung

Das Innenministerium hat eine Polizeischülerin in Graz aus der Polizeiausbildung entlassen. Wie die Salzburger Nachrichten berichten, besteht der Verdacht einer fundamental-islamistischen Grundhaltung.

Laut Mitteilung des Ministeriums soll die Frau im Rahmen von Einsatztrainings vermieden haben, gemeinsam mit männlichen Polizeischülern Szenarien und Übungen durchzuführen. Gegenüber Lehrgangskollegen soll sie erklärt haben, sie werde dies auch im Außendienst so halten. Als Begründung soll sie ihren muslimischen Glauben genannt haben.

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Zudem soll die Frau versucht haben, ihre Kollegen zu einer positiven Haltung gegenüber der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu bewegen. Dabei soll sie unter anderem vorgeschlagen haben, gemeinsam auszureisen und sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Außerdem soll sie einen Kollegen aufgefordert haben, ihr nachzusprechen, um zum Islam zu konvertieren.

Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete eine Hausdurchsuchung an, bei der Datenträger sichergestellt wurden. Die bisherige Sichtung dieser Datenträger habe jedoch keine Hinweise ergeben, die einen Tatverdacht erhärteten.

Bundespolizeidirektor Michael Takacs sagte, das Verhalten widerspreche den Grundprinzipien und tragenden Säulen der Polizei.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ließ per Aussendung wissen, bei solchen Vorfällen gebe es null Toleranz und keinen Millimeter Spielraum. Die Frau sollte für die Landespolizeidirektion Wien ausgebildet werden.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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