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Tabaksteuer-Novelle tritt laut Gesetzestext schon am Mittwoch in Kraft

Im Bundesgesetzblatt steht, dass die höheren Tabaksteuersätze schon am Mittwoch (21. Oktober) in Kraft treten. Nach Darstellung des Finanzministeriums liegt ein technischer Fehler vor, die höheren Sätze sollen erst ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Tabaksteuer-Novelle tritt laut Gesetzestext schon am Mittwoch in KraftSymbolbild
Foto: Sóc Năng Động · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Gesetzestext im Bundesgesetzblatt tritt die Erhöhung der Tabaksteuer schon am Mittwoch, dem 21. Oktober, in Kraft
  • Das Finanzministerium räumt einen technischen Datumsfehler ein, die höheren Steuersätze sollen erst ab 1. Januar 2027 gelten
  • Nach Angaben des Ministeriums dürfen die Fabriken trotz des Fehlers weiter liefern, Ware in den Geschäften darf verkauft werden

Im Bundesgesetzblatt ist ein Gesetzestext zur Tabaksteuer veröffentlicht worden, dem zufolge die Erhöhung schon am Mittwoch (21. Oktober) in Kraft tritt. Wie die Welt berichtete, räumt das Bundesfinanzministerium unter Vize-Kanzler Lars Klingbeil (SPD) einen Fehler ein. Ein technischer Fehler beim Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen sei passiert, heißt es aus dem Haus.

Die Tabakbranche hatte mit einem Inkrafttreten zum Jahreswechsel gerechnet.

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Maximilian van Ackeren vom VdR sagte, es seien gar keine neuen Steuerzeichen vorhanden. Die Hersteller müssten deshalb umgehend die Produktion einstellen, da sie keine Zigaretten mehr an den Handel liefern dürften.

Bei der vorangegangenen Novelle des Tabaksteuergesetzes sei der Gesetzestext im August 2021 veröffentlicht worden. Im neuen Text heiße es dagegen, das Gesetz trete am Tag nach der Verkündung in Kraft, also am 21. Oktober.

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) räumte das Bundesfinanzministerium den Fehler ein. Ein Sprecher erklärte, die höheren Steuersätze sollten ab dem 1. Januar 2027 gelten. Das Ministerium habe bereits eine Berichtigung angestoßen. Zudem sei die Generalzolldirektion informiert worden, die die Steuer administriert.

Nach Angaben des BMF dürfen die Fabriken trotz des Fehlers im Gesetz weiter liefern. Zigaretten, die bereits in den Geschäften liegen, dürfen ohnehin verkauft werden, unabhängig von der Gesetzesänderung.

Van Ackeren zeigte sich etwas erleichtert, dass der befürchtete Produktionsstopp wohl ausbleibe. Die Lage bezeichnete er dennoch als ungut. Die Produktion laufe weiter, obwohl sie laut geltendem Gesetz eigentlich nicht laufen dürfte. Es sei erstaunlich, dass einem Bundesministerium ein solch hanebüchener Fehler passiere. Ein Ministerium schreibe ein Gesetz, und am nächsten Tag heiße es, es sei ganz anders gemeint gewesen. Das nannte er Dilettantismus, der ihn fassungslos mache.

Mücke zufolge belegt der Fehler, dass es beim Gesetz an handwerklicher Sorgfalt gefehlt habe.

In der öffentlichen Debatte stand stets der Zeitraum 2027 bis 2030 im Vordergrund. Dass die Erhöhung schon früher greifen solle, sei nie Thema gewesen. Umso größer sei das Erstaunen der Branchenvertreter gewesen, als sie den veröffentlichten Gesetzestext lasen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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