Karlsruhe kassiert vier Dresdner Schufa-Urteile und schickt Verfahren zurück
Im Streit um die Auskunftspflichten der Schufa zu ihren Scorewerten hat der Bundesgerichtshof vier Urteile des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben, soweit sie zulasten der Auskunftei ausgefallen waren. Wie n-tv berichtet, geht der Streit damit in eine weitere Runde.
Gegen die Schufa geklagt hatten vier Privatpersonen. Sie hielten das Scoring-Verfahren für intransparent und die ihnen erteilten Auskünfte für unzureichend. Im Rahmen einer sogenannten Datenkopie hatte die Schufa ihnen Auskunft über die gespeicherten Daten gegeben, dazu über die Score-Werte, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate an Dritte übermittelt worden waren.
Das Oberlandesgericht Dresden hielt diese Auskünfte nicht für ausreichend. Vor einem Jahr verurteilte es die Schufa, den Klägern weitere Informationen offenzulegen, etwa zur Gewichtung der Score-Kriterien.
Diese Feststellungen trügen die Verurteilung nicht, befand der erste Zivilsenat des BGH. Die Darlegung und den Beweis dafür hätten grundsätzlich die Kläger zu erbringen, wobei ihnen allerdings deutliche Erleichterungen zukommen.
Ein Beispiel wäre, dass ihm ein Kredit verwehrt wird. In einem solchen Fall spreche die Vermutung dafür, dass der Score für diese Entscheidung maßgeblich gewesen sei, so der BGH.
Auch der gesetzliche Rahmen ändert sich.
Kommentare (0)