Den Ermittlern nützen die sichergestellten Interview-Aufzeichnungen einer »Zeit«-Journalistin vorerst wenig. Das Landgericht Hamburg hat laut Spiegel Online angeordnet, dass die Aufnahmen bis zur Entscheidung über eine Beschwerde nicht ausgewertet werden dürfen.
In der vergangenen Woche hatte das Landgericht im Prozess um die Entführung der Block-Kinder die Herausgabe von Tonaufzeichnungen aus der Redaktion verlangt und dafür eine Durchsuchung in Aussicht gestellt. Die Journalistin Anne Kunze hatte Gespräche mit der Familie des Ex-Manns von Christina Block geführt und aufgezeichnet.
Das Gericht stellte klar, dass eine Beschwerde nicht automatisch dazu führt, dass Aufzeichnungen nicht ausgewertet werden dürfen.
Andernfalls drohten beiden gravierende Nachteile. Endgültig entschieden ist damit jedoch noch nicht, ob die Aufnahmen verwendet werden dürfen. Vor allem eine Äußerung der Tochter von Christina Block hatte bei der Verteidigung der angeklagten Unternehmerin für Unmut gesorgt. Die Tochter war zum Jahreswechsel 2023/24 entführt worden. Vor Gericht wollte sie nicht als Zeugin aussagen.
Nach Einschätzung des Gerichts haben die Tonaufzeichnungen potenzielle Beweisbedeutung. Sie wehre sich dagegen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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