InstaNews Die Zeitung
Wirtschaft

Versäumnisurteil gegen Rasperia wird vollstreckbar – RBI will Strabag-Aktien

Ein Versäumnisurteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien über 3,15 Milliarden Euro Schadenersatz für die RBI ist rechtskräftig geworden. Die Bank kann nun die Freigabe von Rasperia-Vermögen in Österreich beantragen.

Versäumnisurteil gegen Rasperia wird vollstreckbar – RBI will Strabag-AktienSymbolbild
Foto: AhmadArdity · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtskräftiges Versäumnisurteil des Landesgerichts Wien: RBI erhält 3,15 Milliarden Euro Schadenersatz von Rasperia
  • RBI will bei der FMA die Freigabe der 28,5 Millionen eingefrorenen Strabag-Aktien beantragen, um den Anspruch zu vollstrecken
  • Rasperia hatte auf Klagebeantwortung verzichtet und Einspruchsfrist verstreichen lassen, die FMA hat grundsätzlich sechs Monate Zeit

Das Versäumnisurteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien ist rechtskräftig. Mit ihm wurde der RBI nach einer Klage gegen die von der EU sanktionierte Rasperia Trading Limited, einen russischen Strabag-Aktionär, Schadenersatz in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zuerkannt. Ein RBI-Sprecher informierte darüber die APA, wie die Salzburger Nachrichten berichten.

Die Bank kann nun im Einklang mit europäischen Sanktionsbestimmungen die Freigabe von Rasperia-Vermögen in Österreich beantragen. Als nächsten Schritt will die RBI bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) einen Antrag auf Freigabe der Strabag-Aktien stellen. Die FMA ist als Sanktionsbehörde für diese Freigabe zuständig. Ziel ist es, den Schadenersatzanspruch gegen Rasperia zu vollstrecken, wie der Bankensprecher erklärte.

Ölpreis steigt auf Höchststand seit Mai – Brent über 112 Dollar
Auch interessantÖlpreis steigt auf Höchststand seit Mai – Brent über 112 Dollar

Zuvor hatte die Bank angekündigt, die seit 2022 sanktionsbedingt eingefrorenen 28,5 Millionen Strabag-Aktien von Rasperia verwerten zu wollen.

Nach einem Antrag bei der FMA wäre innerhalb weniger Monate mit einer Entscheidung zu rechnen. Ein FMA-Sprecher erklärte auf APA-Anfrage, nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz habe die Behörde grundsätzlich sechs Monate Zeit. Man habe aber nicht vor, diese Frist auszuschöpfen.

Dass das Urteil Rechtskraft erlangte, hängt mit dem Verhalten der geklagten Holdinggesellschaft im österreichischen Verfahren zusammen. Rasperia verzichtete in Wien auf eine fristgerechte Klagebeantwortung, woraufhin das Versäumnisurteil im Einklang mit den Klagsforderungen der RBI erging. Die Firma mit Sitz im russischen Kaliningrad ließ danach auch die Einspruchsfrist gegen das Urteil verstreichen.

Ob RBI gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegt, stand zunächst nicht fest.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.