Das Versäumnisurteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien ist rechtskräftig. Mit ihm wurde der RBI nach einer Klage gegen die von der EU sanktionierte Rasperia Trading Limited, einen russischen Strabag-Aktionär, Schadenersatz in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zuerkannt. Ein RBI-Sprecher informierte darüber die APA, wie die Salzburger Nachrichten berichten.
Die Bank kann nun im Einklang mit europäischen Sanktionsbestimmungen die Freigabe von Rasperia-Vermögen in Österreich beantragen. Als nächsten Schritt will die RBI bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) einen Antrag auf Freigabe der Strabag-Aktien stellen. Die FMA ist als Sanktionsbehörde für diese Freigabe zuständig. Ziel ist es, den Schadenersatzanspruch gegen Rasperia zu vollstrecken, wie der Bankensprecher erklärte.
Zuvor hatte die Bank angekündigt, die seit 2022 sanktionsbedingt eingefrorenen 28,5 Millionen Strabag-Aktien von Rasperia verwerten zu wollen.
Nach einem Antrag bei der FMA wäre innerhalb weniger Monate mit einer Entscheidung zu rechnen. Ein FMA-Sprecher erklärte auf APA-Anfrage, nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz habe die Behörde grundsätzlich sechs Monate Zeit. Man habe aber nicht vor, diese Frist auszuschöpfen.
Dass das Urteil Rechtskraft erlangte, hängt mit dem Verhalten der geklagten Holdinggesellschaft im österreichischen Verfahren zusammen. Rasperia verzichtete in Wien auf eine fristgerechte Klagebeantwortung, woraufhin das Versäumnisurteil im Einklang mit den Klagsforderungen der RBI erging. Die Firma mit Sitz im russischen Kaliningrad ließ danach auch die Einspruchsfrist gegen das Urteil verstreichen.
Ob RBI gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegt, stand zunächst nicht fest.
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