InstaNews Die Zeitung
Politik

Verschleppte Österreicherin kehrt nach 21 Monaten zurück

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bestätigte die Freilassung am Donnerstag.

Verschleppte Österreicherin kehrt nach 21 Monaten zurückSymbolbild
Foto: Ejov Igor · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 2025 in Agadez im Niger entführte Österreicherin Eva G. ist nach 21 Monaten in ihre Heimat zurückgekehrt
  • Ein Krisenstab aus Außen-, Verteidigungs- und Innenressort begleitete den Fall eng gemeinsam mit der Schweiz und anderen Partnern
  • Die Entführergruppe könnte in Verbindung zur Terrormiliz Islamischer Staat stehen oder ein Ableger in der Sahelzone sein

Die Ministerin erklärte, sie habe bereits mit Eva G. telefoniert. Es scheine ihr so weit gut zu gehen, und sie sei sehr beeindruckt von dieser starken Frau.

Beide waren 2025 aus Agadez entführt worden.

Drohnenangriffe im Sudan treffen zunehmend Zivilisten
Auch interessantDrohnenangriffe im Sudan treffen zunehmend Zivilisten

Heute sei ein besonderer Tag, der alle bewege, erklärte sie.

Auch der Sohn von Eva G., Christoph G., zeigte sich erleichtert. In einer Videobotschaft, die der APA vorliegt, sagte er, er sei überglücklich, dass die Geiselnahme beendet sei und seine Mutter nach Hause komme.

Das Außenministerium teilte mit, die Sicherheit von Eva G. habe seit Bekanntwerden der Entführung oberste Priorität gehabt. Der unmittelbar nach Kenntnis der Entführung eingerichtete Krisenstab bestand aus Vertreterinnen und Vertretern des Außen-, des Verteidigungs- und des Innenressorts. Österreich habe sich von Anfang an intensiv mit internationalen Partnern, insbesondere der Schweiz, ausgetauscht.

Laut Augenzeugen waren am Abend des 11. in der nigrischen Wüstenstadt Agadez eingedrungen und hatten die Frau in einen Geländewagen gebracht. Möglicherweise stehe eine Gruppe in Verbindung zur Terrormiliz Islamischer Staat oder sei ein Ableger in der Sahelzone gewesen.

Die Zahl der Entführungen von ausländischen Staatsbürgern sei in der jüngeren Vergangenheit stark gestiegen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.