Abtreibungen bleiben im Fürstentum Liechtenstein verboten. Das berichtet 20 Minuten Schweiz. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein hat die Fristenlösung mit seinem Veto gestoppt, obwohl der Landtag knapp für die Legalisierung gestimmt hat und fast 5000 Menschen das Volksbegehren unterzeichnet haben. Das entspricht laut Bericht rund einem Viertel der Stimmberechtigten im Kleinstaat.
Die Initiative forderte eine Fristenlösung nach Schweizer Vorbild. Der Landtag stimmte zwar knapp dafür, lehnte aber eine Volksabstimmung ab. Eine solche Abstimmung wäre nur bei einem Nein zwingend gewesen. Eine Volksabstimmung war demnach nicht nötig, damit die Fristenlösung umgesetzt wird. Notwendig ist jedoch die Sanktionierung durch den Erbprinzen. Er regiert anstelle von Fürst Hans-Adam II.
Das Fürstenhaus teilte mit, dass der Erbprinz sein Veto eingelegt hat. Er sehe allerdings Möglichkeiten, die seit 2015 geltende Regelung weiterzuentwickeln. So stehe er etwa einer Aufhebung des Werbeverbots offen gegenüber. Zudem unterstütze er Bestrebungen, die Information, Begleitung und Unterstützung betroffener Frauen verbessern.
Der Landtag habe mit dem Verzicht auf eine Abstimmung genau diesen Konflikt verhindern wollen.
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