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Medienpaket mit Anti-SLAPP-Gesetz geht in die Begutachtung

Mit einem Medienpaket will die Regierung gegen Einschüchterungsklagen und missbräuchliche Abmahnungen vorgehen. Justizministerin Anna Sporrer kündigte an, Kritik zu prüfen. Die Begutachtungsverfahren laufen vorerst bis 10. November 2026.

Medienpaket mit Anti-SLAPP-Gesetz geht in die BegutachtungSymbolbild
Foto: moritz320 · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anti-SLAPP-Vorlage ist Teil eines jüngst vorgestellten Medienpakets, das missbräuchlichen Abmahnwellen ein Ende setzen soll
  • Medieninhaber sollen betreffende Kommentare innerhalb von fünf Werktagen löschen, was im Vorfeld als zu lang kritisiert wurde
  • Für die neuen Justizaufgaben, etwa die Prüfung von SLAPP-Klagen, braucht es laut Sporrer ausreichend Ressourcen

Medienpaket mit Anti-SLAPP-Gesetz geht in die Begutachtung

Wie der ORF News berichtete, ist die Vorlage Teil eines jüngst vorgestellten Medienpakets. Eine Reform des Medienrechts soll zusätzlich missbräuchlichen Abmahnwellen ein Ende setzen.

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Die Abkürzung SLAPP steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation, auf Deutsch strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Die Verzögerung habe Österreich zuletzt eine Abwertung im Demokratie-Index eingebracht.

Zudem seien die Hürden für das Einbringen von Klagen hoch.

Auf die Verhältnismäßigkeit dieser Geldstrafen angesprochen, etwa in einem Streit zwischen einem Aktivisten und einem finanzstarken Konzern, sagte Sporrer, man wolle mögliche Änderungen erst nach den Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren prüfen. Wichtig sei, dass berechtigte Kritik weiterhin möglich bleibe.

Für die neuen Aufgaben der Justiz, darunter die Prüfung, ob eine Klage tatsächlich eine SLAPP-Klage ist, brauche es ausreichend Ressourcen, so Sporrer. Maßnahmen im Personalbereich wolle man noch vorstellen. Außerdem werde die Digitalisierung Erleichterungen bringen.

Auch missbräuchliche Abmahnungen gegen kleine Medien und Websitebetreiber hätten zuletzt deutlich zugenommen. Manche davon wirkten wie neue Geschäftsmodelle.

Die Medieninhaber hätten danach fünf Werktage Zeit, die betreffenden Kommentare zu löschen.

Im Vorfeld hatte es bereits Kritik gegeben, etwa an den langen Zeiträumen für das Löschen von Kommentaren. Zu der Einwendung, fünf Werktage seien bei einer Welle solcher Kommentare, etwa einem Shitstorm, zu lang, erklärte Sporrer, es gehe zunächst darum, Medieninhaber darauf aufmerksam zu machen. Verantwortungsvolle Personen und Medieninhaber würden solche Kommentare wohl umgehend löschen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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