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Staatsanwältin hält Angeklagten im Innsbrucker Mordprozess für schuldig

Im Prozess um die 2005 vor einer Innsbrucker Telefonzelle erstochene Studentin hat die Staatsanwältin einen Schuldspruch beantragt. Der 42-jährige Angeklagte beteuert seine Unschuld.

Staatsanwältin hält Angeklagten im Innsbrucker Mordprozess für schuldigSymbolbild
Foto: sergeitokmakov · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatsanwältin beantragt in Innsbruck Schuldspruch wegen Mordes an 19-jähriger Studentin gegen 42-jährigen Studienkollegen
  • Verteidiger Mathias Kapferer verweist auf viele mögliche Wege der DNA-Spuren nach der gemeinsamen Feier und auf fehlendes Motiv
  • Staatsanwältin sieht eine Verdichtung von Indizien, Zeugen beschreiben den Angeklagten als unter Alkohol aggressiv und cholerisch

Im Prozess um den Tod einer 19-jährigen Studentin aus Niederösterreich hat die Staatsanwältin am Freitag am Landesgericht Innsbruck einen Schuldspruch beantragt. Angeklagt ist ein 42-jähriger damaliger Studienkollege des Opfers wegen des Verdachts des Mordes. Der Angeklagte lebt laut Bericht seit langem in Australien und ist heute Manager. Im Falle einer Verurteilung droht ihm bis zu lebenslange Haft.

Die Studentin wurde von einem Pensionisten blutüberströmt vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark gefunden. Sie hatte zuvor ebenso wie der Angeklagte eine Studentenparty besucht. Sexuelle Kontakte habe es nie gegeben. In der Tatnacht habe er sie zu ihrem Rad im Hof eines Studentenheimes begleitet und sich danach schlafen gelegt.

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Steiner zeichnete in ihrem Plädoyer ein Bild des Charakters des Angeklagten. Sie fasste Zeugenaussagen zusammen, wonach er unter Alkoholeinfluss aggressiv gewesen sei. Er sei Kampfsportler gewesen. Laut Aussagen sei er umgänglich, aber egoistisch gewesen, andere beschrieben ihn als cholerisch. Die Tat sei eine Beziehungstat gewesen, und das Opfer habe bis zuletzt nicht damit gerechnet, angegriffen zu werden.

Zur DNA-Spurenlage sagte Steiner, es gebe zwar alternative Erklärungen, doch seien "so viele Zufälle" zusammengetroffen, dass der Angeklagte es gewesen sei. Es gebe aber eine "Verdichtung von Indizien".

Verteidiger Mathias Kapferer hielt dagegen, es gebe nach der gemeinsamen Feier viele Möglichkeiten, wie die Spuren an die Zigarette, das Fahrrad oder die Kleidung gekommen sein könnten. Zudem fehle jegliches Motiv. Zu Beginn der Verhandlung am Freitag wies das Gericht seine Beweisanträge ab. Es handle sich um "klassische Erkundungsbeweise".

Die Tochter beziehungsweise Schwester sei eine lebenslustige, offene und hilfsbereite Frau gewesen, die genau gewusst habe, was sie wollte. Ein Teil der Familie sei mit ihr gestorben, ein Teil von ihr lebe in ihnen weiter.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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