Das Inkrafttreten ist mit 1. Jänner 2027 geplant. Einen konkreten Fahrplan hatte man am Montag nicht mitgeteilt. Im Büro von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hieß es auf Anfrage jedoch, es gebe eine "Grundsatzeinigung". Als Nächstes müssen die Bundesländer informiert werden.
Danach könnte der Entwurf in die Begutachtung gehen, möglicherweise ebenfalls noch in dieser Woche. Zu konkreten Inhalten oder Zeitplänen hielt man sich in Koalitionskreisen am Montag bedeckt.
Dabei geht es darum, ob das dritte oder vierte Kind geringere Beträge erhalten soll als ein einzelnes Kind. Im Anfang September vorgelegten Entwurf war bei der Höhe des Kinder-Betrages wie bei allen anderen Werten noch kein Prozentwert eingetragen ("XX%").
Im aktuell gültigen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gibt es derzeit keine Regelung zu den Kindersätzen, die Länder gestalten dies nach eigenem Ermessen.
Neu kommen soll die breit diskutierte "Integrationsphase", eine Kernforderung der ÖVP. Stocker betonte am Samstag erneut, dass diese kommen werde.
Gestartet werden soll mit einem niedrigeren Fixbetrag. Den vollen Betrag erhält nur, wer Integrations- beziehungsweise Erwerbsbemühen nachweist.
Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) erklärte in einer der APA übermittelten Stellungnahme, Wien habe ein bundesweit einheitliches Sozialhilfegrundsatzgesetz immer befürwortet. Wie dieses aussehe, würden die Länder mit der Bundesregierung besprechen, ebenso welche Spielräume es für die Länder geben werde. Er sei gespannt auf diese Verhandlungen. Insbesondere bei den Integrationspflichten sowie bei den Maßnahmen von Integrationsfonds und AMS seien noch viele Fragen offen, so Hacker.
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