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EU-Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beraterverträgen der EVP

Die Europäische Staatsanwaltschaft prüft laut Süddeutscher Zeitung Honorare, die die Europäische Volkspartei in der Anfangszeit von Manfred Weber als EVP-Chef an zwei griechische Berater zahlte. Der Verdacht: EU-Gelder könnten falsch verwendet worden sein.

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Foto: hpgruesen · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf falsche Verwendung von EU-Geldern bei Beraterverträgen der EVP
  • Der damalige EVP-Generalsekretär Bakolas heuerte zwei griechische Berater an, die enge Verbindungen zur Nea Dimokratia hatten
  • Die EU-Parlamentsverwaltung verweigerte die sonst übliche Erstattung der Honorare und stoppte damit faktisch die Verträge

Im Raum steht der Verdacht, dass EU-Gelder falsch verwendet worden sein könnten.

Die Verträge stammen aus der Zeit, als der CSU-Politiker Manfred Weber den Vorsitz der Partei übernahm. Weber ist seit viereinhalb Jahren EVP-Chef und soll dies nach Angaben des Berichts noch mindestens eineinhalb Jahre bleiben. Anfang der Woche hatten ihn die Abgeordneten der EVP im Europaparlament zum fünften Mal zum Vorsitzenden ihrer Fraktion gewählt, mit 93,7 Prozent der Stimmen.

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Bakolas, der damalige EVP-Generalsekretär, hatte zwei griechische Berater angeheuert. Die Berater hatten enge Verbindungen zur griechischen Regierungspartei Nea Dimokratia, Bakolas selbst war zuvor 20 Jahre in deren Diensten gestanden.

Weber habe die EVP neu ordnen, moderner aufstellen und für den EU-Wahlkampf 2024 fit machen wollen, heißt es in dem Bericht. Für diese Neuaufstellung hätten die Berater gedient.

Die EU-Parlamentsverwaltung erstattet solche Honorare üblicherweise später zu einem Großteil. Diesmal lehnte sie dies ab und stoppte damit faktisch die Verträge, ließ sie aber nicht weiter untersuchen.

Weitere Honorare aus dem Jahr 2023 hätten die Berater nach eigener Darstellung freiwillig zurückerstattet.

Die Staatsanwaltschaft äußert sich unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht zu Details des Verfahrens. Im Frühjahr hatten beide bestritten, dass die Honorare einem anderen Zweck gedient hätten als der Vergütung ihrer Beratungsleistungen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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