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Mitgliedstaaten einigen sich auf Gerüst für die EU Inc.

Die EU-Staaten haben sich auf Eckpunkte für die EU Inc. verständigt. Registrierung binnen zwei Tagen, höchstens 100 Euro Gebühr, danach Tätigkeit im Binnenmarkt; das Europaparlament muss noch Stellung beziehen.

Mitgliedstaaten einigen sich auf Gerüst für die EU Inc.
KI-Illustration / Symbolbild – keine Ereignisaufnahme

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mitgliedstaaten einigen sich auf die EU Inc.: Online-Registrierung binnen zwei Tagen für höchstens 100 Euro
  • Es gelten die Regeln des Registrierungsstaats, andere EU-Staaten können bei überschrittenen Beteiligungsgrenzen eingreifen
  • Aktienoptionen für Beschäftigte sollen nur für kleine Mittelständler mit höchstens 750 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Umsatz gelten

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf eine gemeinsame Linie für eine neue, europaweit gültige Unternehmensform verständigt, die als EU Inc. bezeichnet wird. Wie die Salzburger Nachrichten berichten, sollen Unternehmen, die sich für diese Form entscheiden, ihre Firma binnen zwei Tagen online registrieren können. Die Gebühr dafür liegt bei höchstens 100 Euro. Anschließend könne das Unternehmen im gesamten Binnenmarkt tätig sein.

Laut einer Pressemitteilung des Rates sieht die Einigung grundsätzlich vor, dass die Regeln jenes Staates gelten, in dem das Unternehmen registriert ist. Dies entspreche dem Vorschlag der EU-Kommission. Ist ein Unternehmen zusätzlich in einem anderen EU-Staat aktiv und werden dort bestimmte Grenzwerte bei der Beteiligung überschritten, könne dieser Staat Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen.

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Die Staaten unterstützen außerdem Aktienoptionsprogramme für Beschäftigte, mit denen sich Talente gewinnen und halten lassen sollen. Allerdings soll diese Möglichkeit nur für kleine mittelständische Unternehmen gelten, mit höchstens 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht über 150 Millionen Euro. Solche Optionen berechtigen Mitarbeiter, später Anteile zu einem vorab festgelegten Preis zu erwerben. Start-ups nutzen sie teilweise, um niedrigere Gehälter im Vergleich zu größeren Firmen auszugleichen.

Mit der EU Inc. sollen zudem bestimmte steuerrechtliche Fragen zu diesen Optionen einheitlich geregelt werden. Gründer hätten darauf verwiesen, dass die Begrenzung auf eine bestimmte Unternehmensgröße wachsende Firmen treffe.

Hintergrund der Pläne ist der Wunsch, die Wirtschaft Europas und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Als Problem gilt, dass Unternehmen im Binnenmarkt mit 27 nationalen Rechtsformen und Regelwerken zurechtkommen müssen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten.

Gründungen würden einfacher, ebenso das Gewinnen und Halten talentierter Beschäftigter. Zudem ließen sich die Vorteile des Binnenmarkts besser nutzen. Ohne Verständigung zwischen Parlament und Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten wird das Vorhaben nicht umgesetzt.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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