Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen, wie die Linke sie in Berlin anstrebt, künftig mit hohen Hürden erschweren. Der CSU-Politiker sagte der Zeitung Bild, in einem Investitionsschutzgesetz werde deutlich gemacht, dass ein willkürliches linkes Vorgehen in diesem Bereich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Zuvor hatte Bild über das Vorhaben berichtet. Das Ministerium bestätigte der Deutschen Presse-Agentur anschließend erstmals Einzelheiten des geplanten Gesetzes, das im Wettlauf mit der Regierungsbildung in der Hauptstadt vorgelegt werden soll.
Demnach soll die Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste belegen, dass sie alle übrigen Mittel, etwa Investitionen in den Wohnungsbau und dessen Förderung, vollumfänglich ausgeschöpft hat. Erst danach bliebe ihr nichts anderes übrig.
Wird enteignet, soll die Entschädigung nach den Vorstellungen des Ministeriums unmittelbar in Geld erfolgen. Maßstab ist vor allem der Verkehrswert, der durch ein Gutachten ermittelt werden soll.
Das Vorhaben dürfte es Linken, Grünen und SPD in Berlin deutlich erschweren, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften, wie t-online einschätzt. Die Parteien rechnen dabei mit Entschädigungskosten, die sich auf den Betrag der Entschädigung beziehen, den sie einplanen.
Die Parteien kalkulieren für diesen Fall mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro. Nach dieser Einschätzung dürfte dieser Betrag unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen.
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