Zwei britische Staatsbürger sind wegen Straftaten im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit angeklagt worden. Der Vorfall, auf den sich die Anklagen beziehen, ereignete sich im September am Stützpunkt RAF Fairford in Gloucestershire, den die USA betreiben. Wie die BBC berichtete, teilte die Staatsanwaltschaft Crown Prosecution Service die Anklagen mit.
Mohmed A., 24 Jahre alt, ist angeklagt, ein ausländischer Geheimdienst unterstützt zu haben. Die Anti-Terror-Polizei geht davon aus, dass es sich dabei um den iranischen Geheimdienst handelt. Nouman E., ebenfalls 24 Jahre alt, ist angeklagt, im August einen gesperrten Ort zu einem Zweck betreten zu haben, der den Interessen des Vereinigten Königreichs schadet. Beide sollen später vor dem Westminster Magistrates' Court erscheinen.
Vorausgegangen war ein Vorfall am 27. September. An diesem Tag wurden drei verdächtige Transporter in der Nähe des Stützpunkts in Gloucestershire gesehen. Die Polizei fand Benzin in den Fahrzeugen und sperrte den Stützpunkt mehrere Tage lang großräumig ab.
Nouman E. ist britischer Staatsbürger aus Westminster. Laut Assistant Commissioner Laurence Taylor, dem Leiter der Anti-Terror-Polizei, wurde er nach Abschnitt 4 des National Security Act 2023 angeklagt. Ihm wird ein mutmaßliches Verhalten am 22. August vorgeworfen. Am Ort des Geschehens bei RAF Fairford war er bereits am 27. September festgenommen worden, erneut am 20. Oktober.
Ein weiterer Mann, 25 Jahre alt und britisch-iranischer Staatsbürger, war vergangene Woche erneut festgenommen worden. Er wurde ohne Anklage freigelassen, bleibt nach Angaben von Counter Terrorism Policing aber nach seiner ersten Festnahme unter Polizeiauflagen.
Insgesamt wurden acht Männer im Rahmen der Ermittlungen der Anti-Terror-Polizei festgenommen, fünf davon im September nahe des Stützpunkts. Diese fünf waren zunächst wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den Explosives Act festgenommen worden. Später wurden sie zusätzlich unter dem Verdacht der Vorbereitung einer terroristischen Tat festgenommen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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