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Studie sieht Lücke zwischen Warnung und Reaktion vor CSD-Anschlag in Berlin

Zwei US-Terrorismusexperten werfen den deutschen Behörden vor, den Anschlag auf den Berliner CSD hätte verhindert werden können. Die Autoren sehen fehlende Konsequenz statt fehlendem Wissen.

Studie sieht Lücke zwischen Warnung und Reaktion vor CSD-Anschlag in BerlinSymbolbild
Foto: cottonbro studio · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • US-Terrorismusexperten sehen beim CSD-Anschlag in Berlin fehlende Konsequenz der Behörden statt bloßer Unkenntnis
  • Der BND warnte das BKA am 9.; erst am 28. Mai, 19 Tage nach der Warnung, wurde eine Fahndung zur Grenzkontrolle veranlasst
  • Ballout besaß drei Mobiltelefone, von denen den Behörden nur eines bekannt war; die Autoren sehen darin kein Einzelfall

Zwei US-Terrorismusexperten werfen den deutschen Behörden vor, den Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day hätte verhindert werden können. Wie die WELT berichtet, sehen die Autoren Adrian Shtuni und Nicolas Stockhammer nicht Unkenntnis, sondern fehlende Konsequenz und Handlungsstärke. Veröffentlicht wurde die Studie im CTC Sentinel, der offiziellen Publikation des Combating Terrorism Center an der US-Militärakademie in West Point.

Mehr als 30 Menschen wurden verletzt. Den Sicherheitsbehörden war er lange bekannt, er wurde auch beobachtet.

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Das Problem sei deshalb nicht fehlende Warnung gewesen, sondern die Lücke zwischen Warnung und Reaktion. Außerdem seien Warnungen zu langsam in konkrete Maßnahmen übersetzt worden.

Besonders schwer wiegt nach Darstellung der Autoren der Umgang mit den Ausreiseplänen. Der BND habe das BKA bereits am 9. Dennoch verließ Ballout Deutschland am 16. Mai in Richtung Mauretanien und konnte nach seiner Rückkehr wenige Tage später erneut in Richtung Libanon ausreisen. Erst am 28. Mai, 19 Tage nach der ursprünglichen Warnung, wurde eine Fahndung zur Grenzkontrolle veranlasst.

Im Rahmen einer Vorbewährung kam er dennoch frei.

Das eigentliche Programm hatte demnach noch nicht begonnen. Den Umgang des Gerichts damit nennen die Autoren ein grundlegendes Missverständnis.

Nach dem Anschlag habe sich zudem gezeigt, dass Ballout insgesamt drei Mobiltelefone besaß, wovon den Behörden nur eines bekannt gewesen sei beziehungsweise überwacht worden sei.

Der Fall Ballout sei dabei kein Einzelfall. In der nachträglichen Analyse zeigten sich immer dieselben Muster: Warnsignale, teils Überwachung, Haftstrafen, Verurteilungen und Abschiebungsbemühungen, aber keine angemessene Reaktion auf die Gefahr.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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