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OVG Lüneburg weist AfD-Beschwerde gegen vorläufige Hochstufung zurück

Das OVG Lüneburg hat die Beschwerde des niedersächsischen AfD-Landesverbands gegen die vorläufige Hochstufung durch den Verfassungsschutz zurückgewiesen; der Beschluss ist unanfechtbar.

OVG Lüneburg weist AfD-Beschwerde gegen vorläufige Hochstufung zurückSymbolbild
Foto: scholacantorum · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Das OVG Lüneburg weist die Beschwerde der AfD Niedersachsen gegen ihre vorläufige Hochstufung durch den Verfassungsschutz ab
  • Laut Gericht belegen Tatsachen Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung, etwa Herabwürdigung von Muslimen und Migranten
  • Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel mehr, das Hauptsacheverfahren ist weiterhin beim VG Hannover anhängig

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die Beschwerde des niedersächsischen AfD-Landesverbands gegen dessen vorläufige Hochstufung durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Wie n-tv berichtet, bestätigte der 11. Senat damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover.

Der Verfassungsschutz hatte im Februar bekanntgegeben, die AfD Niedersachsen von einem Verdachtsobjekt zu einem Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochzustufen. Dagegen zog der Landesverband mit einem Eilantrag vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte diesen Antrag Anfang Juni ab. Die anschließende Beschwerde wiesen die Lüneburger Richter nun zurück.

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Nach Auffassung des 11. Senats liegen Tatsachen vor, die eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung belegen. Das Gericht schließt sich damit der Einschätzung der Vorinstanz an. Der Landesverband sei bestrebt, den Schutz der Menschenwürde außer Kraft zu setzen, und verfolge ein völkisch-abstammungsmäßiges, ethnisches oder ethnisch-kulturelles Verständnis des Volkes.

Der Landesverband betreibe nach Darstellung des OVG eine systematische Herabwürdigung und Verächtlichmachung von Migranten, vor allem von Muslimen, wegen ihrer Herkunft oder ihrer Religion. Die gegen Islam und Muslime gerichtete Agitation des Verbands sei Ausdruck einer Missachtung der Menschenwürde.

Auch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip werde vom Landesverband angegriffen, so das Gericht. Dabei verfolge er die Absicht, das Zutrauen der Menschen in die staatlichen Repräsentanten Deutschlands tiefgreifend zu erschüttern. Zugleich stelle er die Funktionsfähigkeit der demokratischen Grundordnung insgesamt sowie des parlamentarischen Systems umfassend infrage.

Darüber hinaus unterhalte der niedersächsische Landesverband zahlreiche Verbindungen zu weiteren rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen, vor allem aus dem Umfeld der sogenannten Neuen Rechten. Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts spreche auch dies dafür, dass der Verband Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt.

Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel mehr. Das Hauptsacheverfahren ist weiterhin beim Verwaltungsgericht Hannover anhängig.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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