Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Rechtsstreit der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen, wie tagesschau berichtet. Das Verfahren wurde dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Im Zentrum steht ein Meme auf Facebook, das ein Bild Künasts mit einem angeblichen Zitat verbindet. Darin wird ihr in den Mund gelegt, die Integration beginne damit, dass Deutsche Türkisch lernten. Künast hat diesen Satz nie gesagt.
Künast klagt gegen Meta auf Unterlassung und fordert mindestens 10.000 Euro Entschädigung. In Karlsruhe erklärte sie, warum sie das verlange: Sie könne es selbst nicht leisten. Als Privatperson könne man nicht 30 Leute einstellen, die weltweit nach sinngleichen Posts suchen. Das sei Aufgabe des Konzerns, sagte Künast.
Meta sieht dagegen eine andere Pflicht. Als neutraler Hostingdienste-Anbieter müsse das Unternehmen nur konkret bezeichnete Beiträge entfernen, argumentiere der Konzern. Eine Verpflichtung, die Plattform proaktiv auf weitere persönlichkeitsrechtsverletzende Posts zu überprüfen, bestehe nicht.
In der erneuten Verhandlung äußerte der BGH nun Zweifel, ob diese und andere Entscheidungen des EuGH auf die Klage Künasts übertragbar sind. Das Aktenzeichen lautet VI ZR 64/24.
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