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Ex-Vizebürgermeister soll Vorstandssitzung mit Handy aufgenommen haben

Teaser und Text wurden neu geschrieben und um alle Fakten der Originalmeldung der Kleinen Zeitung ergänzt. Die Überschrift bleibt unverändert, der Text liegt über 1500 Zeichen.

Ex-Vizebürgermeister soll Vorstandssitzung mit Handy aufgenommen habenSymbolbild
Foto: Ann H · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein steirischer Ex-Vizebürgermeister soll eine vertrauliche Vorstandssitzung heimlich mit seinem Handy aufgenommen haben
  • Ein aus einem Rucksack gefallenes Handy zeichnete seit 26 Minuten auf, bevor Anwesende die Sitzung unterbrachen
  • Der Vorsitzende befand den Mann als unbescholten, es gilt die Unschuldsvermutung

Die Kleine Zeitung berichtete, dass ein steirischer Ex-Vizebürgermeister eine vertrauliche Vorstandssitzung mit seinem Handy aufgenommen haben soll. Für den Vorfall habe er die Verantwortung übernommen, ohne selbst zur Verhandlung zu erscheinen. Er hatte seinen Anwalt, C. Fauland, mit einer sogenannten Machthaber-Vollmacht ausgestattet. Damit habe er die rechtliche Stellung des Angeklagten eingenommen.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wird ihm Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten vorgeworfen. Bereits das Aufzeichnen einer vertraulichen Sitzung sei strafbar, wenn die Betroffenen nicht darüber informiert würden. Dabei spiele keine Rolle, ob die Audiodatei nur für den eigenen Gebrauch bestimmt oder auch anderen zugänglich gemacht worden sei. Im Zuge der Zeugeneinvernahme sei der Vorfall erneut aufgerollt worden.

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Der Zeuge bestätigte den dort geschilderten Ablauf genau.

Die Sitzung habe um 17:57 Uhr begonnen. Gleich beim ersten Tagesordnungspunkt sei es um einen örtlichen Sportverein mit rund 1000 Mitgliedern gegangen.

Aus dessen Rucksack sei ein schwarzes Handy gefallen und mit der Vorderseite nach oben liegen geblieben. Anwesende hätten erkannt, dass seit 26 Minuten eine Aufnahme lief. Auf dem Display sei ein GAK-Logo als Foto zu sehen gewesen.

Es seien Bilder von der Aufnahme gemacht und die Sitzung unterbrochen worden. Der Vizebürgermeister sei daraufhin zur Rede gestellt worden. Schon damals habe er gemutmaßt, dass gegen ihn ein Boykott laufe.

Der Richter ging darauf ein, sodass nicht näher erörtert werden musste, wer die Aufnahme wann tatsächlich gestartet hatte. Der Vorsitzende befand, der Mann sei unbescholten.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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