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Begutachtungsverfahren für steuerbegünstigtes Zukunftsdepot gestartet

Das steuerlich begünstigte Zukunftsdepot der Bundesregierung ist in Begutachtung geschickt worden. Vorgesehen sind ein Startguthaben von 500 Euro für Neugeborene und Auszahlungen erst ab dem 18. Geburtstag.

Begutachtungsverfahren für steuerbegünstigtes Zukunftsdepot gestartetSymbolbild
Foto: Atlantic Ambience · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung hat den Entwurf für das steuerbegünstigte Zukunftsdepot in Begutachtung geschickt, die bis zum 9. November läuft
  • Der Start ist für den 1. Juli vorgesehen, gelten soll das Depot für alle Kinder, die ab dem 1. Jänner 2027 geboren werden
  • Banken müssen das Depot gratis anbieten, weitere Kosten sind auf ein Prozent jährlich begrenzt

Die Bundesregierung hat ihr steuerlich begünstigtes Zukunftsdepot in Begutachtung geschickt. Wie die Salzburger Nachrichten berichteten, geschah das am Freitag, der Entwurf ist im Rechtsinformationssystem RIS einsehbar. Die Begutachtung läuft bis zum 9. November, realisiert werden soll das Depot mit dem kommenden Jahr.

Der Start ist für den 1. Juli vorgesehen. Gelten wird das Depot aber für alle Kinder, die ab dem 1. Jänner 2027 geboren werden. Auf das Modell hatte sich die Dreierkoalition Mitte Oktober verständigt.

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Mit dem Zukunftsdepot schaffe man dafür die Grundlage, sagte Stocker, und eine moderne Alternative zum klassischen Bausparer.

Eine vorzeitige Entnahme soll grundsätzlich nicht möglich sein. Für bereits geborene Kinder unter 18 Jahren kann das Depot ohne staatliche Zuzahlung eröffnet werden. Die Befreiung von der KESt bis zum 18. Geburtstag bleibt bestehen, egal ob ein staatlicher Zuschuss geflossen ist.

Banken müssen das Depot gratis anbieten. Weitere Kosten können dennoch anfallen, sie sind jedoch auf ein Prozent jährlich begrenzt. Budgetiert sind in den kommenden zwei Jahren jeweils 40 Millionen Euro, vor allem um den Startbonus zu decken. Als KESt-Entgang werden höchstens 20 Millionen Euro jährlich angenommen, allerdings nicht in der Anlaufphase.

Mündelsicherheit sei ausdrücklich nicht gegeben, deshalb setze man auf Risikostreuung. Einzelne Aktien oder Kryptowährungen könnten nicht gekauft werden, wohl aber ETFs oder der Bundesschatz. In den Bundesschatz fließt auch der Startbonus, wenn die Eltern kein Depot anlegen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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