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Bayern und Baden-Württemberg konkretisieren Extremismusklausel

Bayern und Baden-Württemberg haben ihre Pläne für eine Extremismusklausel beim Länderfinanzausgleich präzisiert. Demnach sollen Zahlungen bei festgestellten, schwerwiegenden Verfassungsverstößen zeitweise ausgesetzt werden können, während der Bund und mehrere Länder der Idee skeptisch begegnen.

Bayern und Baden-Württemberg konkretisieren ExtremismusklauselSymbolbild
Foto: Wolfgang Weiser · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Bayern und Baden-Württemberg haben ihre Vorstellungen einer Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich konkretisiert
  • Die Klausel soll nur bei einem rechtsstaatlich festgestellten, schwerwiegenden Verfassungsverstoß greifen
  • Bei mehreren Ländern und im Bund stößt die Idee auf Skepsis, Rheinland-Pfalz und Bremen äußern Kritik, Hessen zeigte Offenheit

Die Unionsfraktionschefs aus Bayern und Baden-Württemberg haben ihre Vorstellungen von einer Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich nun konkreter gefasst. Darüber berichtete t-online unter Verweis auf eine Mitteilung der beiden Fraktionen, die dem Portal vorliegt.

Anlass war ein Vorschlag von Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die nun veröffentlichte Mitteilung geht erkennbar auf Bedenken ein, die bislang aus anderen Ländern und aus dem Bund kamen.

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Bayerns CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek betonte, es gehe um einen eng begrenzten Ausnahmefall. Die Schwelle solle bewusst hoch liegen: Gemeint sei ein rechtsstaatlich festgestellter, schwerwiegender Verfassungsverstoß. Ziel sei nicht, die Bevölkerung zu bestrafen, sondern einen verfassungsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Wer einen Verstoß abstelle, solle ohne Verzögerung wieder voll am Finanzkraftausgleich teilnehmen.

Baden-Württembergs CDU-Fraktionschef Tobias Vogt erklärte, sein Land wolle nicht als Geldgeber für Verfassungsverstöße herhalten.

Holetschek regt außerdem ein Frühwarnsystem an. Es solle Fehlentwicklungen früh erkennen, transparent machen und politische Verantwortung benennen. Staatliches Handeln dürfe nicht erst dann einsetzen, wenn ein Schaden bereits entstanden sei. Derzeit zahlen vier Länder ein: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Bayern als mit Abstand größtes Geberland übt seit Längerem grundsätzliche Kritik am gesamten System.

Bei mehreren Ländern und im Bund stößt die Idee bislang auf Skepsis.

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) äußerte gegenüber dem RND, die im Grundgesetz abgesicherte Verteilung der Finanzen zwischen den Ländern dürfe nicht davon abhängen, ob einer Regierung zugeneigt sei oder nicht. Rheinland-Pfalz' Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) sagte im Deutschlandfunk, über Finanzen solle man dies nicht regeln, den Vorstoß habe es bereits häufiger gegeben. Er halte den Weg nicht für den richtigen. Das CDU-geführte Geberland Hessen hatte dagegen Offenheit signalisiert.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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