Ab Sonntag soll ein neuer Gesetzesparagraf die Justizanstalten in Österreich entlasten. Die Regelung trägt den Namen Haft in der Heimat.
Der Strafvollzug sei nicht am Limit, sondern habe dieses längst überschritten. Über den Handlungsbedarf sei man sich in der Politik einig.
Experten seien sich allerdings einig, dass die Regelung den Überbelag allein nicht lösen werde. Zudem gebe es Ausnahmen. Ausgenommen seien unter anderem schwere Gewaltverbrecher, Sexualstraftäter und Inhaftierte, die wegen einer terroristischen Straftat im Gefängnis sitzen.
Vom Justizministerium gebe es laut ORF noch keine genauen Prognosen.
Auch die Stimmung für Insassen und Justizwachebeamte würde sich verbessern.
Eine Rückkehr nach Österreich könne nicht ausgeschlossen werden, so Forsthuber. Wer trotz bestehenden Aufenthaltsverbots zurückkehre, müsse die Reststrafe verbüßen.
Die Richter bewegten sich im Rahmen der gesetzlichen Strafen. In den vergangenen Jahren seien die Strafen im Bereich der Sexualdelikte und Körperverletzungsdelikte höher geworden. Mehr Insassen seien für ihn deshalb keine Überraschung.
Es habe in den vergangenen Jahrzehnten Wellenbewegungen bei der Zahl der Insassen gegeben. Auffällig seien nun die Nationalitäten. Serben seien schon vor zehn Jahren an der Spitze der ausländischen Häftlinge gestanden, gefolgt von Rumänen, Slowaken und Ungarn. Jetzt stünden Syrer an zweiter und Afghanen an fünfter Stelle. Häftlinge aus diesen beiden Ländern würden in den meisten Fällen weiterhin in den heimischen Gefängnissen bleiben, prophezeite Forsthuber, da sie nicht die Zielgruppe seien, die vermehrt in ihre Heimatländer abgeschoben werden könne.
Man habe darauf hingewiesen, dass das kein Dauerzustand sein könne.
Kommentare (0)