Der angekündigte Gesetzentwurf sei fertig und solle am heutigen Tag an die Länder und Verbände verschickt werden, die dazu Stellung nehmen können. Wie WELT unter Berufung auf das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, liegt der Entwurf dem RND vor.
Ein zentraler Punkt ist die Verjährungsfrist. Hubig hatte zuvor gesagt, dass sie eine fünfjährige Verjährungsfrist für Vergewaltigungen für zu kurz hält. Künftig soll die Frist einheitlich zwanzig Jahre betragen, und zwar sowohl für Vergewaltigungen als auch für gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe. Hubig begründete die Änderung gegenüber dem RND damit, dass schwere Verbrechen nicht ungesühnt bleiben dürften, nur weil Betroffene erst Jahre später erfahren, was ihnen angetan wurde.
Auch die Strafen sollen sich verschärfen. Der Ministerin zufolge sollen die Mindeststrafen für Gruppenvergewaltigungen und für Vergewaltigungen mit der Folge einer Schwangerschaft erhöht werden.
Neu ist die Strafbarkeit verbaler sexueller Belästigung. Wie der RND aus dem Entwurf zitiert, gehe es dabei nicht um missglückte Komplimente.
Hubig stellte klar, dass sexuelle Übergriffe inakzeptabel seien. Das gelte für körperliche Gewalt ebenso wie für verbale Belästigung und Bedrohung.
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