Die von der Dreierkoalition angestrengte Reform führt die Begriffe Grundleistung – Integration und Integrationszuschläge ein.
Die Sozialhilfe hatte bereits mehrere Namen.
Anspruch auf die volle Sozialhilfe haben zunächst alle, die nicht arbeiten können. Dazu zählen Menschen mit Behinderung, Personen mit Betreuungspflichten und Menschen im Regelpensionsalter, die keine Pension erhalten.
Das gilt ebenso für Erwerbstätige mit einem Einkommen unter diesem Betrag, die eine Aufzahlung auf 1.230 Euro bekommen.
Unter Umständen könnten auch manche ehemals Selbständige betroffen sein. Ein Großteil sind Geflüchtete, aber nicht nur. Laut Daten des AMS fallen 29.200 Menschen aus Drittstaaten in diese Gruppe, die allermeisten davon mit Asyl oder subsidiärem Schutz, dazu 6.500 Personen aus Österreich und dem EU/EWR-Raum.
Für Österreicher und EU-Bürger ohne bisherige Erwerbstätigkeit ist diese zweite Phase der Startpunkt.
Dafür müssen ausreichend Kursplätze geschaffen werden.
Ein Teil davon, nach Vermutung des Ministeriums ein Drittel, bleibt als Aufstocker Teilbezieher der Sozialhilfe. Die Länder und Gemeinden sollen dadurch fast 100 Millionen Euro sparen.
Die Sozialreferate rechnen dies derzeit durch.
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