Knapp 40 Prozent derer, die das Chancen-Aufenthaltsrecht genutzt haben, konnten sich bislang ein dauerhaftes Bleiberecht sichern. Das berichtete Spiegel Online unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat.
Die Regelung war Ende 2022 eingeführt worden.
Als Gründe nannte die Meldung familiäre Umstände, fehlende Ausweisdokumente oder Krankheit.
Von der Regelung ausgeschlossen waren Straftäter sowie Personen, die zu ihrer Identität vorsätzlich falsche Angaben gemacht und damit ihre Abschiebung verhindert hatten. Nach Ablauf der 18 Monate sollte ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkam und ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen konnte. Außerdem musste die Identität geklärt sein oder der Betroffene alle hierfür erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben.
Für Jugendliche und junge Erwachsene wurde ein dauerhaftes Bleiberecht in 4135 Fällen bewilligt.
Ihr Titel gilt, wie die Bundesregierung mitteilte, bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer. Ende September hielten sich 27.763 Personen mit einer Fiktionsbescheinigung in Deutschland auf. Zurück in die Duldung fielen 11.935 Menschen.
Weitere Betroffene erhielten nach den Angaben andere Aufenthaltstitel, bei ihnen wurde der Titel widerrufen, oder er erlosch beziehungsweise wurde abgelehnt.
CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine deutliche Verschärfung der Migrationspolitik vereinbart. Dabei ließen sie die Regelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht auslaufen und verlängerten sie nicht. Polat kritisiert diesen Kurs. Nach ihrer Auffassung zeigen die nun vorliegenden Zahlen, dass Menschen die sich bietenden Chancen ergreifen, sobald sie die notwendigen Voraussetzungen erhalten.
Häufig fehle den Betroffenen lediglich die aufenthaltsrechtliche Sicherheit, sagte Polat sinngemäß. Auch Arbeitgeber benötigten diese Sicherheit, damit ihre Beschäftigten nicht plötzlich abgeschoben würden.
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