Der AfD-Politiker Jan Wenzel Schmidt klagt gegen seinen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Wie tagesschau berichtet, verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber, ob Schmidt durch den Ausschluss in seinen Abgeordnetenrechten verletzt ist. Der Ausschluss ist eine Folge der Vetternwirtschaftsdebatte, die er selbst ins Rollen gebracht hatte.
Die Debatte hielt zu Beginn des Jahres die AfD in Atem. Parteimitglieder warfen sich gegenseitig Vorwürfe vor. Besonders betroffen waren die Landesverbände Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, doch auch aus anderen Bundesländern wurden zahlreiche Fälle bekannt.
Im Mittelpunkt steht Schmidt, der nach internen Streitigkeiten in der AfD Sachsen-Anhalt Vorwürfe gegen Parteikollegen erhoben hatte. Er sagte, Mandate würden hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander vereinbart und Gelder abgezweigt.
Zudem wurden ihm die Mitgliedsrechte entzogen.
Interne Abläufe, ob vermeintlich oder tatsächlich, gehörten nicht auf eine mediale Bühne. Schmidt wiederum sieht durch den Ausschluss seine Abgeordnetenrechte aus dem Grundgesetz verletzt.
Grundsätzlich haben alle Abgeordneten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die gleichen Rechte und Pflichten. Um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu sichern, können die Beteiligungsmöglichkeiten fraktionsloser Abgeordneter jedoch eingeschränkt werden.
Dabei geht es um die Anhörung, die geheime Abstimmung und das Abstimmungsquorum. Die Verfassungsgerichtshöfe der Bundesländer haben jedoch bereits Rechtsprechung entwickelt. Bei dieser Beurteilung hat die Fraktion einen Spielraum, weshalb die Gerichte meist nur prüfen, ob die Entscheidung nicht willkürlich war. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2 BvE 2/26.
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