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Bundesrat hebt Mindestzins für Pensionskassengelder ab 2027 auf 2,0 Prozent

Für Versicherte steigt der Mindestzins auf Pensionskassengelder ab 2027 deutlich. Gewerkschaften begrüssen den Entscheid des Bundesrats, Arbeitgeber halten ihn für fahrlässig.

Bundesrat hebt Mindestzins für Pensionskassengelder ab 2027 auf 2,0 ProzentSymbolbild
Foto: cottonbro studio · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hebt den Mindestzins ab 2027 auf 2,0 Prozent und begründet dies mit der soliden Finanzlage der Pensionskassen
  • Bei 200'000 Franken Vermögen wachsen die Guthaben bei 2,0 Prozent um 4000 Franken pro Jahr statt 2500 Franken bei 1,25 Prozent
  • Gewerkschaften begrüssen den Entscheid, der Arbeitgeberverband hält ihn für fahrlässig und der Versicherungsverband ist kritisch

Nach Darstellung des Senders können Versicherte, die noch nicht pensioniert sind und bisher einen tieferen Zins erhalten haben, künftig mehr Geld fürs Alter ansparen. Dadurch könnte später auch die Rente höher ausfallen.

Der Bundesrat begründet die deutliche Anhebung mit der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die er als sehr solide bezeichnet. Die Erhöhung soll zudem die über die Jahre seit 2022 gestiegene Teuerung ausgleichen.

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Doris Bianchi vom Bundesamt für Sozialversicherung sagt gegenüber SRF, die Pensionskassen stünden finanziell gut da. Ihre Reserven seien beinahe vollständig geäufnet. Zugleich hätten die Kassen ein gutes Anlageergebnis erzielt, weshalb der Nutzen einer besseren Verzinsung bei den Versicherten ankommen solle.

Wie SRF vorrechnet, macht die Erhöhung für eine aktive Arbeitnehmerin oder einen aktiven Arbeitnehmer mit 200'000 Franken in der zweiten Säule einen spürbaren Unterschied. Mit 1,25 Prozent wächst das Vermögen pro Jahr um 2500 Franken, bei zwei Prozent um 4000 Franken. Über einige Jahre summiert sich der Vorteil damit auf mehrere Tausend Franken.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hält es für richtig, dass Erträge der Pensionskassen an die Versicherten zurückfliessen. Auch Travailsuisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst den Bundesratsentscheid.

Der Schweizerische Versicherungsverband sieht das anders. Der Verband schreibt, eine so starke Anhebung des Mindestzinssatzes habe es bisher nie gegeben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband stuft die Erhöhung als fahrlässig ein. Ressortleiterin Barbara Zimmermann-Gerster sagt gegenüber SRF, der Entscheid lasse die vielfältigen Herausforderungen und die geopolitische Lage ausser Acht.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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