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E-Card-Servicegebühr: Im November wird ein Abzug vom Gehalt fällig

Im November wird für die E-Card eine Servicegebühr von 26,85 Euro vom Gehalt abgezogen, und erstmals müssen auch Pensionistinnen und Pensionisten zahlen. Wer zwei Dienstverhältnisse hat, kann doppelt belastet werden, zu viel Bezahltes lässt sich aber zurückfordern.

E-Card-Servicegebühr: Im November wird ein Abzug vom Gehalt fälligSymbolbild
Foto: Jakub Zerdzicki · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Im November wird eine jährliche E-Card-Servicegebühr vom Lohn abgezogen, 2027 sind es 26,85 Euro nach 25 Euro im Vorjahr
  • Betroffen sind pflichtversicherte Beschäftigte unabhängig von Teilzeit oder Vollzeit, nicht aber geringfügig Beschäftigte und Angehörige
  • Bei zwei Dienstverhältnissen droht ein doppelter Abzug, der sich beim Krankenversicherungsträger zurückfordern lässt

E-Card-Servicegebühr: Im November wird ein Abzug vom Gehalt fällig

Wie die Salzburger Nachrichten berichten, steckt dahinter keine Panne der Lohnverrechnung, sondern eine jährliche Servicegebühr.

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Für 2027 beträgt sie 26,85 Euro, im Vorjahr waren es 25 Euro. Der Arbeitgeber behält den Betrag vom Lohn ein und führt ihn an die Sozialversicherung ab, er behält das Geld also nicht selbst. Anfallen soll die Gebühr auch dann, wenn keine neue E-Card ausgestellt wird.

November krankenversichert beschäftigt sind. Ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, spielt keine Rolle. Selbst wer nur wenige Stunden pro Woche tätig ist, muss zahlen, sofern die Beschäftigung in der Krankenversicherung pflichtversichert ist.

Ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte. Keinen eigenen Beitrag zahlen zudem mitversicherte Angehörige wie Kinder oder Ehepartner.

Der Betrag wird grundsätzlich von der Pension einbehalten.

Besonders genau hinsehen sollten Beschäftigte mit zwei Dienstverhältnissen. Wer etwa unter der Woche im Büro arbeitet und daneben einen versicherungspflichtigen Nebenjob ausübt, kann die Gebühr möglicherweise zweimal abgezogen bekommen. Doppelt zahlen muss man am Ende jedoch nicht: Die zu viel bezahlte Gebühr lässt sich beim Krankenversicherungsträger zurückfordern. Dafür sollten die November-Lohnzettel aufgehoben werden.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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