E-Card-Servicegebühr: Im November wird ein Abzug vom Gehalt fällig
Wie die Salzburger Nachrichten berichten, steckt dahinter keine Panne der Lohnverrechnung, sondern eine jährliche Servicegebühr.
Für 2027 beträgt sie 26,85 Euro, im Vorjahr waren es 25 Euro. Der Arbeitgeber behält den Betrag vom Lohn ein und führt ihn an die Sozialversicherung ab, er behält das Geld also nicht selbst. Anfallen soll die Gebühr auch dann, wenn keine neue E-Card ausgestellt wird.
November krankenversichert beschäftigt sind. Ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, spielt keine Rolle. Selbst wer nur wenige Stunden pro Woche tätig ist, muss zahlen, sofern die Beschäftigung in der Krankenversicherung pflichtversichert ist.
Ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte. Keinen eigenen Beitrag zahlen zudem mitversicherte Angehörige wie Kinder oder Ehepartner.
Der Betrag wird grundsätzlich von der Pension einbehalten.
Besonders genau hinsehen sollten Beschäftigte mit zwei Dienstverhältnissen. Wer etwa unter der Woche im Büro arbeitet und daneben einen versicherungspflichtigen Nebenjob ausübt, kann die Gebühr möglicherweise zweimal abgezogen bekommen. Doppelt zahlen muss man am Ende jedoch nicht: Die zu viel bezahlte Gebühr lässt sich beim Krankenversicherungsträger zurückfordern. Dafür sollten die November-Lohnzettel aufgehoben werden.
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