Der Bundestag hat einen ersten Teil der Führerscheinreform beschlossen, wie die tagesschau berichtet. Union und SPD stimmten dafür. Ziel ist, den Führerschein günstiger zu machen und die Fahrschulausbildung zu modernisieren.
Fahrschulen legen die Preise für Theorieunterricht und Fahrstunden selbst fest. Die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung bei TÜV oder DEKRA sind dagegen gesetzlich geregelt.
Künftig soll jede Prüfungsfrage mit einem Punkt bewertet werden, bisher mit zwei bis fünf Fehlerpunkten je Frage.
Die feste Vorgabe, insgesamt zwölf 45-minütige Sonderfahrten etwa bei Dunkelheit oder auf Autobahnen absolvieren zu müssen, soll entfallen. Die Fahrschulen sollen die Stundenzahl künftig an den Fähigkeiten der Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausrichten. Zudem soll die sogenannte Laienausbildung eingeführt werden, wie sie in Luxemburg oder Österreich schon möglich ist. Übungsfahrten könnten dann in Begleitung einer nahestehenden Person wie etwa Eltern oder Großeltern stattfinden. Voraussetzung sind eine bestandene Theorieprüfung und sechs praktische Fahrstunden. Die genauen Grenzwerte enthält der Gesetzentwurf noch nicht. Ein Eckpunktepapier vom Februar hatte maximal einen Punkt und sieben Jahre Führerscheinbesitz genannt. Die Bundesländer sollen die Neuerung fünf Jahre lang erproben können.
Außerdem sollen viele Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten wegfallen, um die Fahrschulen zu entlasten.
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