Wie Ö1 berichtet, begründen die heimischen Gerichte das mit Sicherheitsgründen.
Seit Kriegsbeginn habe es mehr als 150 Auslieferungen aus 15 EU-Mitgliedstaaten gegeben, darunter aus Tschechien, Polen, den baltischen Staaten und Deutschland. Aus Österreich sei nur eine einzige erfolgt, und das nur, weil der Beschuldigte zugestimmt habe.
Kurzfristig festgenommen wurden zudem der bekannte ukrainische Investigativjournalist Mychajlo T. und sein Kameramann. T.
Derzeit laufe ein Prozess, der als eine Art Musterurteil erwartet werde, andere Richter warteten ab, wie die Entscheidung ausfalle. In dem knapp zwei Jahre alten Fall gebe es bereits vier Gerichtssprüche von Landesgericht und Oberlandesgericht Wien, eine letztgültige Entscheidung aber noch nicht.
Max Gruber, Sprecher des Oberlandesgerichts Wien, verteidigte die Einzelfallprüfung. Das Oberlandesgericht habe aus Verfahrensgründen nicht selbst entscheiden können und habe das Landesgericht erneut befassen müssen. Das Justizministerium wünsche Auslieferungen, dürfe aber nicht in laufende Verfahren eingreifen.
Die Tatorte lägen teilweise über 1.000 Kilometer entfernt, Beweise und Zeugen befänden sich in der Ukraine. Die Aufklärung sei nicht nur enorm teuer, man stoße dabei auch faktisch an Grenzen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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