Wie SRF berichtet, hat er diese Woche eine entsprechende Änderung vorgeschlagen. Autoimporteure dürfen bei neu zugelassenen Fahrzeugen bestimmte CO2-Werte nicht überschreiten. Tun sie es doch, müssen sie eine Strafgebühr zahlen. Künftig sollen sie mehr Spielraum erhalten und dadurch weniger hohe Beträge zahlen müssen.
Überschreitungen eines Jahres könnten so im Folgejahr ausgeglichen werden. Abgerechnet würde erst nach drei Jahren. Für schwere Nutzfahrzeuge wie Lastwagen sind dagegen strengere Vorgaben geplant.
Der Bundesrat rechnet in seinem Bericht ein Beispiel vor. Bei einer jährlichen Sanktionsberechnung wären es 5,5 Millionen Franken.
In der EU seien entsprechende Änderungen geplant. Der Schweizer Fahrzeugmarkt sei eng mit dem Markt der Europäischen Union verbunden, weshalb sich die Schweizer Regulierung der CO2-Emissionen an jener der EU orientiere, schreibt das Amt auf Anfrage.
Es ist nicht die erste Lockerung. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Berechnungsmethode für die Sanktionen angepasst.
Die Autoimporteure könnten Sanktionen im Rahmen eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags einsparen. Die Strafzahlungen sollen die Importeure eigentlich dazu bringen, emissionsarme Fahrzeuge einzuführen. Werden die Strafen gemildert, sinkt dieser Anreiz. Zusammen mit der Anpassung im vergangenen Jahr bedeute dies eine beträchtliche Entlastung.
Sie hingen von der Marktentwicklung ab. Grundsätzlich begrüsse der Verband die Vorlage des Bundesrats. Besser wäre es nach Rückers Worten gewesen, die Anpassungen wären schon früher in Kraft getreten und nicht erst ab 2030.
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