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Grazer Gericht verhängt zwölf Jahre Haft gegen 35-jährigen Wiener

Ein Schöffengericht in Graz hat einen 35-jährigen Wiener wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er soll sich in der Karlau radikalisiert und Anschläge im Namen des IS geplant haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Grazer Gericht verhängt zwölf Jahre Haft gegen 35-jährigen WienerSymbolbild
Foto: KATRIN BOLOVTSOVA · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Schöffengericht in Graz verurteilt 35-jährigen Wiener zu zwölf Jahren Haft wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation
  • Die Staatsanwältin sieht einen Bezug zum Wien-Attentat, weil der Angeklagte einen Kontakt zu einem damit verbundenen Mann suchte
  • Der Verteidiger sieht die Anklage allein auf die Aussage eines Mithäftlings gestützt, der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig

Ein Schöffengericht in Graz hat einen 35-jährigen Wiener schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Wie die Kleine Zeitung berichtet, lautet der Schuldspruch auf terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der mehrfach vorbestrafte Familienvater ist nach Darstellung des Staatsschutzes während seiner Haft in der Grazer Karlau vom Katholiken zu einem radikalen Islamisten geworden, der dem IS huldige. Er hat sich dem Islam zugewandt. Der Staatsschutz geht laut Bericht davon aus, dass der Mann in dieser Zeit Anschlagspläne gewälzt haben soll.

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Die Staatsanwältin am Grazer Straflandesgericht fasste die Vorwürfe zusammen. Die Staatsanwältin verwies zudem auf einen Zusammenhang mit dem Wien-Attentat. Der Angeklagte habe einen Mann kontaktieren wollen, der mit diesem Anschlag in Verbindung stehe und mittlerweile nach Bosnien abgeschoben worden sei.

Der Angeklagte schilderte seine Motive anders. Nach der langen Haft habe er einfach wieder ein normales Leben führen wollen, sein Kind sehen und Arbeit finden. Er sei nicht einmal ein streng Gläubiger, und wer an keinen Gott glaube, sei ebenfalls in Ordnung. Schuldig fühle er sich nicht, er bekannte sich als überhaupt nicht schuldig. Vieles passe bei ihm nicht zusammen, sagte er, er lese zwar den Koran, nehme aber Drogen. Dass ihn sein Mithäftling so schwer belaste, sei für ihn komplett unverständlich.

Der Vorsitzende wies den Angeklagten auf die Ermittlungsergebnisse des Verfassungsschutzes hin, ebenso auf USB-Sticks, auf denen sich IS-Kampf-Nasheeds befanden. Der Wiener erklärte, er habe den Stick nur verwendet, um Filme anzusehen und Musik zu hören.

Der Verteidiger kritisierte die Anklage scharf und sah zu wenig Substanz darin. Die Anklage stütze sich einzig und allein auf die Aussage eines Mithäftlings. Eine Ideologie wie die des IS sei zwar mit voller Härte des Gesetzes zu verfolgen, sein Mandant trage jedoch kein radikal-islamistisches Gedankengut in sich, er sei lediglich konvertiert. Offen bleibe nach Ansicht des Verteidigers, wie, wo und wann ein Anschlag hätte stattfinden sollen.

Der Zeuge, selbst wegen IS-Mitgliedschaft verurteilt, bekräftigte seine Aussagen. Sein ehemaliger Zellengenosse habe im Gefängnis eine Art Gehirnwäsche erfahren und plötzlich von Anschlagsplänen erzählt. Konkret sei der Angeklagte ihm gegenüber aber nicht geworden. Er habe es trotzdem melden müssen, sagte der Zeuge, denn wenn er von einem Anschlag wisse, müsse er handeln, es könnte schließlich auch seine Familie treffen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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