Die Justiz setzt diese Woche aus Protest gegen die hohe Arbeitsbelastung ihren Betrieb weitgehend aus.
Bei den Budgetverhandlungen sei jedoch nichts herausgekommen.
Die Richtervereinigung geht davon aus, dass Anfang 2026 an Bezirks- und Landesgerichten rund 225 richterliche Planstellen fehlten. Er forderte zunächst 100 zusätzliche Planstellen innerhalb eines Jahres. Sollte die Politik darauf nicht eingehen, würden die Gremien über weitere Maßnahmen beraten.
Seit 2016 habe sich der Personalstand der Richterinnen und Richter um drei Prozent erhöht. Die Zahl der Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Bundesregierung sei von 163 auf 364 gestiegen. Im Justizministerium habe sich deren Zahl von neun auf 16 erhöht.
Bei den Staatsanwaltschaften fehlten derzeit rund 70 Planstellen, sagte Anna-Maria Wukovits, Vizepräsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Der zusätzliche Aufwand sei mit dem aktuellen Personal nicht zu bewältigen. Die Staatsanwaltschaften seien zudem mit einer großen Zahl an Anzeigen konfrontiert, darunter häufig mithilfe künstlicher Intelligenz erstellte Eingaben. Neue Regelungen zum Ersatz von Verteidigerkosten und zur Sicherstellung von Handys verursachten weitere Arbeit.
Bei der Staatsanwaltschaft Wien, an der Wukovits tätig ist, müsse jede Kollegin und jeder Kollege im Schnitt 40 bis 60 offene Ermittlungsverfahren bearbeiten. Vermehrte Krankenstände seien die Folge, sagte Wukovits.
Sporrer erklärte, sie sehe die angespannte Arbeitssituation und stehe mit den Standesvertretungen in ständigem Austausch. Ihr Ziel sei es, der Justiz die nötigen Ressourcen zu geben. Wegen der angespannten Staatsfinanzen und der Belastung des Budgets durch geopolitische Ereignisse sei dies derzeit jedoch schwierig. Entlastung solle durch kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen entstehen, darunter das Projekt „Aufgabenkritik“, weitere Digitalisierung und eigene Justiz-KI-Tools.
Im Zivilverfahrensrecht sollen Parteien künftig stärker dazu angehalten werden, Argumente und Beweise frühzeitig vorzulegen. Strafverfahren sollen durch Maßnahmen zur effizienteren Verfahrensführung entlastet werden.
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