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E-Control staffelt Netzgebühren ab 2027 stärker nach Leistung

Ab 1. Jänner 2027 sollen Stromverbrauch und Spitzenlast bei den Netzgebühren stärker gleichgewichtet werden. Besonders für das Laden von E-Autos mit hoher Leistung können die Kosten steigen.

E-Control staffelt Netzgebühren ab 2027 stärker nach LeistungSymbolbild
Foto: geralt · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • In der ersten Phase macht der Leistungspreis 40 Prozent der Netzgebühren aus, später bestimmen Leistung und Verbrauch je 50 Prozent
  • Der Leistungspreis richtet sich nach dem höchsten Viertelstundenwert, den künftig auch Haushaltszähler erfassen
  • Besitzer von Elektroautos und Wärmepumpen sollen Leistungsspitzen senken, um höhere Netzkosten zu vermeiden

Die E-Control hat eine neue Grundsatzverordnung für Stromnetztarife erlassen. Die Regeln sollen ab 1. In der ersten Umsetzungsphase soll der Leistungspreis 40 Prozent der Netzgebühren ausmachen. Danach sollen Stromverbrauch und Spitzenlast jeweils 50 Prozent der Gebühren bestimmen.

Der Leistungspreis wird anhand des höchsten Viertelstundenwerts berechnet. Bei Haushalten wurde die Leistung bisher nicht gemessen. Künftig sollen dafür die Daten der intelligenten Stromzähler herangezogen werden.

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Für Haushalte ohne Wärmepumpe oder Elektroauto ändere sich wenig, erklärte E-Control-Vorstand Michael Strebl bei einer Pressekonferenz. Sie würden aber indirekt profitieren, weil sie die Leistungsspitzen anderer Kunden nicht mehr mitfinanzieren müssten. Typische Haushaltsgeräte seien dabei meist unproblematisch, da ihre Leistungsspitzen nur kurz dauerten und durch das Viertelstundenintervall geglättet würden.

Anders sei die Lage bei Geräten, die über eine längere Zeit eine hohe Leistung bezögen. Besitzer von Elektroautos oder Wärmepumpen müssten ihre Leistungsspitzen aktiv reduzieren, um höhere Netzkosten zu vermeiden. Beim E-Auto könne es in der Regel ausreichen, die Ladeleistung von 11 auf 4 Kilowatt zu senken. Wärmepumpen könnten gleichmäßiger betrieben werden, etwa indem die Nachtabsenkung ausgeschaltet werde.

Auch der Zeitpunkt des Stromverbrauchs soll eine Rolle spielen. Nach dem „Sommer-Nieder-Arbeitspreis“ folgt am 1. Oktober 2027 der „Winter-Nieder-Arbeitspreis“.

E-Control-Co-Vorstand Alfons Haber bezeichnete die neuen Möglichkeiten als Rabatte für Flexibilität. Auch für Betreiber von Batteriespeichern könne dieses Modell interessant sein.

Entscheidend sei laut Haber, ob ein Speicher netzdienlich sei. Das treffe aus Sicht der E-Control auf Speicher zu, die dazu beitrügen, einen ansonsten notwendigen Netzausbau zu vermeiden.

Sie solle das Stromnetz effizient auslasten und die Netzkosten verursachergerecht verteilen. Würden Speicher zu stark begünstigt, müssten die Kosten laut Haber von anderen Kundengruppen wie Haushalten und Unternehmen getragen werden.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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