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Bundesregierung bringt Zuckersteuer für Getränke auf den Weg

Limonaden, Eistees und Energydrinks mit hohem Zuckergehalt könnten ab 1. Juli 2027 teurer werden. Die Steuer soll zugleich neue Rezepturen fördern und Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen.

Bundesregierung bringt Zuckersteuer für Getränke auf den WegSymbolbild
Foto: Emre Akyol · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung will die Zuckersteuer im Sommer 2027 starten; als Nächstes berät der Bundestag über den Vorschlag
  • Ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter gelten 26 Cent, ab acht Gramm 32 Cent je Liter
  • Zero-Getränke, reine Säfte und ungesüßte Schorlen bleiben steuerfrei; kleine Hersteller sollen Ausnahmen erhalten

Die schwarz-rote Bundesregierung hat eine Zuckersteuer für bestimmte Getränke auf den Weg gebracht. Als Nächstes soll der Bundestag über den Vorschlag beraten. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wolle die Steuer bereits im Sommer 2027 in Kraft setzen, berichtet t-online.

Betroffen wären Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz ab einem Gesamtzuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter. Für Getränke mit fünf bis unter acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 26 Cent pro Liter vorgesehen. Ab acht Gramm soll der Steuersatz 32 Cent je Liter betragen.

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Nicht zusätzlich besteuert werden sollen alkoholische Getränke sowie alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorlen wären ausgenommen. Für Zero-Getränke mit Süßungsmitteln und kaum oder keinen Kalorien soll ebenfalls keine Steuer anfallen.

Zunächst müssten die Hersteller die Abgabe zahlen. Sie könnten die Mehrkosten selbst tragen, ihre Rezepturen verändern oder die Kosten über höhere Preise weitergeben. Die Steuer könnte deshalb zu höheren Preisen für Verbraucher führen, wenn Unternehmen sie vollständig umlegen.

Für kleine, unabhängige Hersteller sind Ausnahmen vorgesehen. Die Bundesregierung wolle Betriebe mit einer jährlichen Produktion von bis zu einer Million Litern befreien. Dafür ist jedoch die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich. Sollte diese nicht erteilt werden, sollen zumindest Unternehmen mit bis zu 70.000 Litern Jahresproduktion ausgenommen werden.

Nach Angaben des Finanzministeriums soll die Steuer den Herstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Damit solle vor allem die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geschützt werden. Übermäßiger Zuckerkonsum erhöhe das Risiko für Adipositas, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies. Die dadurch entstehenden Kosten für das Gesundheitssystem beziffert das Ministerium auf rund 2,1 Milliarden Euro jährlich.

Zugleich sollen die Einnahmen den Bundeshaushalt entlasten und dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Für das kommende Jahr rechnet der Bund mit Einnahmen von 690 Millionen Euro, weil die Steuer erst zur Jahresmitte gelten soll. Für 2028 werden 925 Millionen Euro erwartet. In den Folgejahren sollen die Einnahmen auf 875 bis 890 Millionen Euro jährlich sinken.

In der Union gibt es Widerstand gegen den vorgesehenen Start. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete die Abgabe vor der Koalitionseinigung als „Teuer-Steuer“. Sie sei ein falsches Signal, weil es aus seiner Sicht nicht um Gesundheitsförderung, sondern um zusätzliche Einnahmen für den Bund gehe. Außerdem gefährde sie Arbeitsplätze in der mittelständisch geprägten Getränkeindustrie, sagte Rhein dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Die CSU trägt die Steuer grundsätzlich mit, fordert aber einen späteren Beginn. Alexander Hoffmann, der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten, sagte im Frühstart von RTL und ntv, der Wunschtermin sei der 1. Januar 2028. Die Unternehmen hätten dann mehr Zeit, ihre Rezepturen anzupassen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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