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Gericht nimmt Steuerprivilegien für Unternehmensvermögen in den Blick

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der unterschiedlichen Besteuerung von Privat- und Unternehmensvermögen. Anlass ist die Klage eines Erben, der für ein Vermögen von rund 250.000 Euro etwa 47.000 Euro Steuer zahlen soll.

Gericht nimmt Steuerprivilegien für Unternehmensvermögen in den BlickSymbolbild
Foto: Felix-Mittermeier · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverfassungsgericht prüft Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer für Unternehmensvermögen
  • Nach einem Freibetrag soll Fischwasser rund 47.000 Euro zahlen, etwa 20 Prozent des geerbten Vermögens
  • Kritiker sehen Wettbewerbsverzerrungen; Reformideen sind Ratenzahlungen, eine gestreckte Steuerschuld oder Staatsbeteiligung

Das Bundesverfassungsgericht prüft die Ausnahmen bei der Erbschaftssteuer für Unternehmensvermögen.

Nach Abzug eines Freibetrags für Neffen müsse Fischwasser rund 47.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen. Das entspreche etwa 20 Prozent des geerbten Vermögens. Für ihn gelten die Ausnahmen bei der Übertragung von Unternehmen nicht.

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In Deutschland werden jedes Jahr zwischen 300 und 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen an die nächste Generation übertragen.

Nach Angaben der Bürgerbewegung Finanzwende erhielten 70 Prozent der Deutschen durch Erbschaften und Schenkungen so gut wie nichts oder gar nichts.

Der Staat besteuert Erbschaften und Schenkungen mit Sätzen zwischen sieben und 50 Prozent. Die Höhe hängt vom Umfang des Vermögensflusses und vom Verwandtschaftsgrad ab. Für betriebliches Vermögen gelten jedoch Ausnahmen. 2023 habe der Anteil bei 0,1 Prozent gelegen.

Ist die Steuer zum Zeitpunkt der Übertragung nicht aus dem eigenen Vermögen bezahlbar, werde sie erlassen. Künftige Gewinne würden bei dieser Prüfung nicht berücksichtigt.

Befürworter der Ausnahmen argumentieren, Erben könnten die Steuer oft nicht bezahlen, ohne den Betrieb zu verkaufen. Dadurch könnten Arbeitsplätze verloren gehen. Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des BDI, sagt, gebundenes Unternehmenskapital dürfe nicht wie frei verfügbares Privatvermögen besteuert werden. Auch DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov vertritt die Auffassung, bei der Nachfolge in familiengeführten Unternehmen gehe es um die Fortführung wirtschaftlich tragfähiger Betriebe und nicht um privates Vermögen.

Dies wirke sich auf Produktivität und Rentabilität aus.

Mehr als 170 Unternehmerinnen und Unternehmer hätten sich in einem offenen Brief für eine faire Erbschaftssteuer ausgesprochen. Sie sähen in den Steuervergünstigungen für sehr große Betriebsvermögen eine Wettbewerbsverzerrung zulasten kleinerer und neu gegründeter Unternehmen.

Als mögliche Reformen werden eine Streckung der Steuerschuld über mehrere Jahre, Ratenzahlungen oder eine Beteiligung des Staates als stiller Teilhaber genannt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst in einigen Monaten erwartet.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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